Ein jüngstes Ereignis in einem Schweizer Kebabhaus im St. Galler Rheintal hat eine Debatte über die öffentliche Bekanntmachung hygienischer Missstände in der Gastronomie ausgelöst. Nach dem Verzehr von Kebabs in diesem Betrieb erkrankten sechs Personen, darunter fünf Kinder, an einer Lebensmittelvergiftung. Behördeninspektionen brachten erhebliche Hygienemängel ans Licht, was zur Verurteilung der Betreiberin führte.
Ein Leser berichtete, dass die Hygienemaßnahmen in vielen Restaurants oft vernachlässigt werden, insbesondere bei gestressten Betreibern. Ein anderer Leser teilte eine persönliche Erfahrung: Er fand eine 20-Rappen-Münze in seinem Kebab und meidet aus diesem Grund solche Speisen. Ein weiterer Leser äußerte sein Unverständnis darüber, dass trotz mehrfacher Verwarnungen weiterhin Gesundheitsrisiken bestehen. In seinem Fall führte dies zu mehreren notwendigen Krankenhausbesuchen aufgrund einer Lebensmittelvergiftung.
Sara Stalder, Geschäftsführerin des Konsumentenschutzes, fordert seit langem größere Transparenz in dieser Angelegenheit. Sie kritisiert das derzeitige Lebensmittelgesetz, das den Schutz der Anonymität der betroffenen Betriebe vorsieht. Laut Stalder sollten Verbraucher das Recht haben, zu wissen, in welchen Betrieben Hygienevorschriften eingehalten werden. Sie schlägt die Einführung eines öffentlich zugänglichen Verzeichnisses der Hygienekontrollergebnisse vor. „Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, informiert zu sein“, so Stalder. „Unhygienische Praktiken schaden der ganzen Branche.“
Ausgleich zwischen Schutz und Transparenz
Der Branchenverband Gastrosuisse, der die Interessen der Gastronomie in der Schweiz vertritt, plädiert hingegen für den Schutz der betroffenen Betriebe als Priorität. Ein Verbandssprecher warnte, dass öffentliche Bekanntmachungen zu nachhaltigen Rufschädigungen führen könnten, selbst wenn Betriebe ihre Standards verbessern oder der Besitzer wechselt.
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