17 Jahre krankgeschrieben, weiter besoldet – jetzt kämpft eine Lehrerin vor Gericht gegen ihre Versetzung in den Ruhestand.
Eine Lehrerin aus Duisburg, die seit fast 17 Jahren keinen regulären Schuldienst mehr geleistet hat, wurde nach einer amtsärztlichen Untersuchung wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt – und geht nun juristisch dagegen vor. Die 62-Jährige hat Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Die Beamtin war ab 2003 an einem Berufskolleg im nordrhein-westfälischen Wesel beschäftigt. Seit 2009 legte sie wiederholt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen psychischer Beschwerden vor.
Trotz ihrer langjährigen Abwesenheit erhielt die Frau als Landesbeamtin weiterhin ihre regulären Dienstbezüge. Medien bezifferten diese auf Grundlage damaliger Besoldungstabellen mit rund 5.000 bis etwas mehr als 6.100 Euro brutto im Monat. Wie hoch ihre tatsächliche individuelle Besoldung war, ist öffentlich allerdings nicht bekannt.
Den Ausschlag für die Versetzung in den Ruhestand gab schließlich ein amtsärztliches Gutachten. Demnach war nicht damit zu rechnen, dass die Lehrerin innerhalb der kommenden sechs Monate wieder vollständig dienstfähig werden würde. Die Bezirksregierung Düsseldorf ordnete daraufhin Ende Mai 2026 ihre Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit an.
Nach Angaben der Bezirksregierung wird der Frau seit Juni nur noch ein Betrag in Höhe des voraussichtlichen Ruhegehalts ausgezahlt. Die darüber hinausgehende Differenz zu ihren bisherigen Dienstbezügen wird vorerst einbehalten. Sollte ihre Klage erfolgreich sein, müssten diese Beträge nachträglich ausbezahlt werden. Medienberichten zufolge könnte der monatliche Unterschied rund 1.500 bis 2.000 Euro brutto betragen. Eine offiziell bestätigte Berechnung liegt jedoch nicht vor.
Nach § 26 Absatz 1 des Beamtenstatusgesetzes kann eine Beamtin oder ein Beamter als dienstunfähig angesehen werden, wenn innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate kein Dienst geleistet wurde und keine Aussicht besteht, dass die volle Dienstfähigkeit innerhalb weiterer sechs Monate wiederhergestellt wird. Ergänzend gelten in diesem Fall die Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen. Vor einer Versetzung in den Ruhestand muss der Dienstherr zudem prüfen, ob eine anderweitige Verwendung im Beamtenverhältnis möglich ist.
Klage eingereicht
Gegen ihre Versetzung in den Ruhestand hat die 62-Jährige Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben. Die Klage ging nach Angaben des Gerichts am 29. Juni 2026 ein. Zunächst muss die Bezirksregierung Düsseldorf zu dem Verfahren Stellung nehmen und dem Gericht die entsprechenden Verwaltungsakten übermitteln.
Solange das Verfahren läuft, ist offen, ob die Versetzung in den Ruhestand rechtmäßig war. Sollte das Gericht zugunsten der Lehrerin entscheiden, könnte ihr rückwirkend die Differenz zwischen den ausgezahlten Versorgungsbezügen und ihrer früheren Besoldung zustehen.
Strafrechtliche Ermittlungen
Parallel zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Duisburg wegen des Verdachts des Betrugs. Im März 2026 wurde die Wohnung der Frau durchsucht und potenziell beweiserhebliches Material sichergestellt. Mehrere Datenträger werden nach Angaben der Ermittlungsbehörden ausgewertet.
Im Raum steht der Verdacht, die Lehrerin könnte ihre Dienstunfähigkeit vorgetäuscht und während ihrer langjährigen Abwesenheit einer selbständigen Tätigkeit als Heilpraktikerin nachgegangen sein. Ob sich dieser Verdacht bestätigt, ist bislang offen. Für die Frau gilt die Unschuldsvermutung.
Laut Medienberichten soll sie außerdem im Jahr 2011 gemeinsam mit ihrer Partnerin eine Handcreme gegen trockene Haut entwickelt haben. Mit dem Produkt sollen die beiden bei einem nordrhein-westfälischen Gründerwettbewerb den dritten Platz belegt und 5.000 Euro Preisgeld erhalten haben. Diese Angaben wurden bislang jedoch nicht unabhängig von den Behörden bestätigt.
Wann das Verwaltungsgericht Düsseldorf über die Klage entscheidet, ist derzeit noch offen.