Der Prozess gegen Sean Diddy Combs beginnt heute, acht Monate nach seiner Festnahme wegen drei schwerwiegender Anklagepunkte. Dem Musikmogul droht bei einer Verurteilung lebenslange Haft.
Seit seiner Verhaftung sitzt Combs im Metropolitan Detention Center (Bundesuntersuchungsgefängnis) in Brooklyn ein, nachdem mehrere Anträge auf Kautionsfreilassung abgelehnt wurden. Der prominente Produzent und Inhaber des Labels Bad Boy Records muss sich nun vor einem Richter und einer zwölfköpfigen Jury verantworten.
Die Anklagepunkte gegen den Musikunternehmer wiegen schwer: Verschwörung zum Racket (organisierte kriminelle Aktivität) mit möglicher lebenslanger Haftstrafe, Sexhandel durch Gewalt, Betrug oder Nötigung mit mindestens 15 Jahren bis lebenslanger Haft sowie Handel zum Zweck der Prostitution mit bis zu 10 Jahren Gefängnis. Laut der 14-seitigen Anklageschrift soll Combs eine kriminelle Organisation unter dem Deckmantel seines Plattenlabels betrieben haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Frauen mit Gewaltandrohungen zur Teilnahme an drogeninduzierten Sexpartys – sogenannten „Freak-offs“ – gezwungen zu haben.
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Die Ermittler beschreiben diese Veranstaltungen als akribisch organisierte und dokumentierte sexuelle Inszenierungen. Bei Hausdurchsuchungen in Combs‘ Anwesen in New York und Miami wurden rund 1000 Flaschen Babyöl sichergestellt. Laut Anklage waren diese Partys derart erschöpfend, dass die Teilnehmerinnen anschließend Infusionen benötigten, um sich von den körperlichen Strapazen und dem Drogenkonsum zu erholen.
Neben den strafrechtlichen Vorwürfen wurden gegen Combs in den vergangenen zwölf Monaten mehrere zivilrechtliche Klagen wegen sexuellen Missbrauchs und körperlicher Gewalt eingereicht. Zahlreiche mutmaßliche Opfer haben ausgesagt, vom Musikmogul eingeschüchtert, bedroht oder sogar körperlich angegriffen worden zu sein. In einzelnen Berichten ist die Rede davon, dass Combs Frauen gewürgt, geschlagen oder an den Haaren durch seine Anwesen gezogen haben soll. Der Angeklagte und seine Anwälte weisen sämtliche Vorwürfe als falsch zurück.
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Medienausschluss
Anders als bei anderen aufsehenerregenden Prozessen wird dieser Fall nicht im Fernsehen übertragen. Aufgrund langjähriger US-Bundesgesetze ist eine Live-Berichterstattung ausgeschlossen. Da es sich um Anklagen auf Bundesebene handelt, sind elektronische Medien im Gerichtssaal verboten. Die Bundesstrafprozessordnung untersagt in Regel 53 ausdrücklich das Aufzeichnen, Fotografieren oder Übertragen von Gerichtsverhandlungen. Seit 1972 gilt zudem ein Verbot für Filmaufnahmen in den Bereichen rund um den Gerichtssaal.
Während bei Zivilprozessen mit richterlicher Genehmigung gewisse Lockerungen möglich sind, gilt dies nicht für Strafverfahren auf Bundesebene. In manchen US-Bundesstaaten sind Kameras bei Gerichtsverhandlungen zwar erlaubt, doch in diesem Fall müssen Interessierte auf Gerichtszeichnungen und Medienberichte nach den Verhandlungstagen zurückgreifen.
Prozessausblick
Combs‘ Verteidiger beharrt weiterhin auf der Unschuld seines Mandanten und kündigt an, diese vor Gericht zu beweisen. Der Prozess könnte einer der meistbeachteten in der Geschichte der US-Unterhaltungsindustrie werden.
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Die Öffentlichkeit verfolgt mit großem Interesse die Entwicklungen am Bundesgericht in Manhattan. Experten rechnen mit einer Prozessdauer von acht bis zehn Wochen.