Ende November 2024 sorgte ein beunruhigender Fund am internationalen Grenzübergang Gunja in Kroatien für Aufsehen.
Beamte der kroatischen Polizei führten eine Routinekontrolle eines Autos mit österreichischem Kennzeichen durch. Der Wagen wurde von einem 65-jährigen österreichischen Staatsbürger gesteuert. Auf dem Beifahrersitz befand sich eine Frau, die während der Kontrolle keinerlei Reaktion zeigte.
Wie die Polizeidirektion Vukovar-Srijem berichtete, fiel den Beamten sofort auf, dass die 83-jährige Beifahrerin nicht ansprechbar war. Der Fahrer gab an, die Frau würde lediglich schlafen, doch aufgrund des Zustands der Frau hatten die Polizisten Bedenken. Ein herbeigerufener Gerichtsmediziner stellte bald darauf den Tod der Frau fest.
Ermittlungen ergaben, dass die Frau bereits in Bosnien und Herzegowina verstorben war. Der Fahrer wollte laut Polizeiangaben die Leiche nach Österreich bringen, um die mit einem offiziellen Transport verbundenen Formalitäten zu umgehen.
Schwere Konsequenzen
Die kroatischen Behörden werteten diesen Versuch als mögliche Störung des „Friedens der Verstorbenen“. Daher wurde der 65-Jährige nach Abschluss der Untersuchung in Gewahrsam genommen, und eine Anklage wurde an die zuständige Staatsanwaltschaft übermittelt.
Die Überführung der Verstorbenen wurde professionell von einem autorisierten Bestattungsunternehmen in Kroatien organisiert. Die Polizei betonte die Bedeutung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften beim Transport Verstorbener, um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden und sicherzustellen, dass respektvoll mit den Verstorbenen umgegangen wird.
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