Seit 5. Februar ist österreichweit die Impfpflicht in Kraft. Um sich nicht impfen zu lassen, braucht man eine Befreiung. Doch dafür gibt es keine österreichweite Plattform.
Die Corona-Impfpflicht gilt seit 5. Februar für alle Personen ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in Österreich haben – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft! Ab 15. März muss jeder in Österreich Lebende über einen gültigen Impfstatus verfügen, sonst wird gestraft. Wer allerdings über einen Ausnahmegrund verfügt, muss sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen. Allerdings braucht man dafür eine Befreiung von der Impfpflicht und dafür gibt es österreichweit keine einheitliche Plattform, sondern jedes Bundesland musste sich selbst um eine Lösung bemühen.
Seit Montag verfügt jedes einzelne Bundesland über eine eigene Plattform. Dort können Unterlagen digital eingereicht werden. Diese werden dann von Epidemieärzten überprüft.
Hier ein Überblick, in welchem Bundesland man wo online eine Impfpflicht-Befreiung einreichen kann:
- Wien: www.impfservice.wien
- Niederösterreich: www.noe.gv.at/impfpflicht
- Burgenland: www.burgenlandimpft.at
- Oberösterreich: www.land-oberoesterreich.gv.at/corona-info.htm
Bürger mit Hauptwohnsitz Linz müssen sich an den Magistrat (www.linz.at/corona-impfung.php) wenden.

- Salzburg: www.salzburg.gv.at/themen/gesundheit/corona-virus/einfachimpfen/corona-impfung/impfpflicht
- Kärnten: Es wurde noch keine Web-Adresse bekanntgegeben.
- Steiermark: www.impfen.steiermark.at/cms/ziel/168114342/DE
- Tirol: www.tirol.gv.at/impfpflicht
Das Land stellt jedoch klar, dass die Eintragung des Befreiungsgrundes in den e-Impfpass voraussichtlich nicht vor Ende April 2022 möglich sein wird. - Vorarlberg: www.vorarlberg.at/impfbefreiung