Die Arbeiterkammer (AK) gibt hilfreiche Tipps fürs Umtauschen, Kleingedruckte, Rücktrittsrecht und Einlösen von Gutscheinen.
Frau B. wollte im Geschäft einen Pulli umtauschen, den sie von ihrer Freundin geschenkt bekam. Leider hatte sie keine Rechnung. „Im Handel gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht“, erklärt Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Konsument:innenpolitik. „Umtauschen geht nur, wenn Händler:innen das freiwillig einräumen, was sie meist anbieten. Das ist auf der Rechnung aufgedruckt – diese braucht man. Steht nichts drauf, vermerken lassen.“
Kaputtes Produkt – Gewährleistungsrecht
Weihnachten naht – damit Beschenkte keine bösen Überraschungen erleben, gibt die AK Tipps. „Wer online bestellt, hat grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht“, weiß Zgubic. „Vorsicht, es gibt Ausnahmen zum Beispiel für Konzerttickets oder personalisierte T-Shirts.“ Wer nicht über das Rücktrittsrecht ordentlich informiert wird, bei dem verlängert sich die Frist um zwölf Monate.
„Wenn ein Geschenk Mängel aufweist, greift das gesetzliche Recht auf Gewährleistung“, sagt Zgubic. „Der Mangel muss schon beim Kauf da gewesen sein.“ Händler:innen müssen die Ware bis zu zwei Jahre nach dem Kauf kostenlos reparieren oder austauschen. Geht das nicht, können Konsument:innen eine Preisminderung geltend machen oder das Geld zurückverlangen.

Vorsicht bei Mega-Schnäppchen
Bei Online-Käufen rät Zgubic zur Vorsicht bei supergünstigen Preisen: „Das sind meist Fake-Shops.“ Konsument:innen sollen immer Impressum und Bewertungen ansehen und achten, ob es unterschiedliche Zahlungsformen gibt. Finger weg bei Vorauszahlungen mit Krypotwährungen oder über Geldtransferdienstleister:innen wie Western Union!
„Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht.“
– Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung Konsument:innenpolitik
Wer einen Gutschein hat, soll ihn möglichst bald einlösen. Denn wenn ein Anbieter pleitegeht, wird schnell ein Ärgernis daraus. Im Insolvenzverfahren ist der Gutschein meist wertlos. Die Ansprüche angesichts geringer Quoten und 31 Euro Gerichtskosten lohnen sich kaum.
Einkaufen im Netz – gut zu wissen
- Kosten beachten: Ein Schnäppchen kann durch hohe Versand-, Rücksendekosten oder Zollgebühren zur teuren Falle werden – besonders bei Bestellungen aus Asien oder dem EU-Ausland. Das Kleingedruckte lesen!
- Fake-Shops erkennen: Mega-günstig? Finger weg! Betrügerische Fake-Shops versuchen, Ihnen Geld und persönliche Daten zu entlocken. Bewertungen lesen und nicht im Voraus zahlen.
- Preise checken: Prüfen Sie Preisentwicklungen auf Plattformen wie geizhals.at oder idealo.at. Stellen Sie einen Preisalarm. Sie werden informiert, sobald es das Produkt zu dem von Ihnen festgelegten Preis gibt.
- Rücktrittsrecht kennen: Online gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Prüfen Sie vor dem Kauf, wohin die Rücksendung geht. Fehlen Angaben und müssen Sie das Paket etwa nach Asien schicken, wird es teuer! Im Laden gibt es kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
Hilfe zur Selbsthilfe
- „Vorsicht, Schnäppchen“
– im AK Ratgeber sind Tipps,
wie Sie den Verführungskünsten der
Werbung widerstehen. - Gutscheindauer: Der Oberste Gerichtshof bestätigte der AK: Gutscheine sind grundsätzlich 30 Jahre gültig. Eine kürzere Frist geht, dafür muss es sachlich nachvollziehbare Gründe geben. Eine Befristung bei Thermengutscheinen, wonach sie nach zwei Jahren verfallen, ist ungültig. Ein AK Musterbrief hilft beim Verlängern des Thermengutscheins oder beim Geld zurückfordern.
*Hierbei handelt es sich um eine entgeltliche Einschaltung.