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Lohnsteuer-Hammer

Steuer-Tricks 2024: So holt ihr euch über 1.000 Euro zurück

Steuer-Tricks 2024: So holt ihr euch über 1.000 Euro zurück
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4 Min. Lesezeit |

Über 1.000 Euro erhalten Österreicher durchschnittlich bei der Steuerrückerstattung. Doch auch für das laufende Jahr gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken.

Millionen Österreicher haben ihre Steuerrückerstattung für das vergangene Jahr bereits abgewickelt und erhebliche Beträge zurückerhalten. Die durchschnittliche Rückzahlung beim diesjährigen Lohnsteuerausgleich beträgt über 1.000 Euro an zu viel entrichteter Lohnsteuer. Auch für das laufende Jahr existieren zahlreiche steuerliche Entlastungsmöglichkeiten und Absetzposten, die die Steuerlast deutlich verringern können. Eine detaillierte Übersicht der aktuellen Absetzmöglichkeiten ist auf Finanz.at verfügbar.

Seit Jänner 2025 wurden die Steuerstufengrenzen erneut nach oben korrigiert, um die kalte Progression (automatische steuerliche Mehrbelastung durch Inflation trotz gleichbleibender Kaufkraft) zumindest teilweise zu eliminieren, wie Finanz.at berichtete. Die aktualisierten Werte, Gehaltsberechnungen ab 2025 sowie die neue Lohnsteuertabelle sind ebenfalls auf Finanz.at einsehbar. Ab 2026 wird diese Anpassung und damit die Beseitigung der kalten Progression voraussichtlich geringer ausfallen. Dies ist als Sparmaßnahme gegen das Budgetdefizit im Regierungsprogramm vorgesehen.

Die Anhebung der Grenzwerte um zwei Drittel bleibt bestehen, während das variable dritte Drittel einbehalten wird. Die verschiedenen Absetzbeträge wurden zum Jahresbeginn valorisiert, darunter der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag, der Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag sowie der Unterhaltsabsetzbetrag. Der Familienbonus Plus wurde für das Vorjahr 2024 für Kinder über 18 Jahren auf 700 Euro jährlich beziehungsweise 58,34 Euro monatlich angehoben.

Erhöhte Zuwendungen

Für Kinder unter 18 Jahren verbleibt der Familienbonus Plus unverändert bei 2.000 Euro pro Jahr oder 166,68 Euro monatlich. Bei der Arbeitnehmerveranlagung für 2024 kann somit seit diesem Jahr der höhere Betrag pro Kind beansprucht werden. Auch Personen mit geringem oder fehlendem Lohnsteueraufkommen profitieren von höheren Zuwendungen. Der Kindermehrbetrag wurde von bisher 550 auf 700 Euro jährlich pro Kind erhöht.

Dieser Betrag wird als Negativsteuer (Steuergutschrift für Geringverdiener) bei der Veranlagung im Folgejahr berücksichtigt. Die Pendlerpauschale kehrt beim Steuerausgleich für 2024 zu ihrer ursprünglichen Regelung und Höhe zurück. Zuvor war sie von Mai 2022 bis Juni 2023 als Maßnahme gegen die Teuerung signifikant erhöht worden, wie Finanz.at berichtete. Sie kann entweder monatlich bei der Lohnabrechnung oder rückwirkend im Folgejahr geltend gemacht werden.

In den vergangenen zwei Jahren wurden die Beträge als Entlastungsmaßnahme gegen die Teuerung teilweise deutlich angehoben. Diese Erhöhung entfällt 2024, wodurch Arbeitnehmern je nach individuellen Voraussetzungen wieder zwischen 372 und maximal 3.672 Euro jährlich zustehen – ohne Berücksichtigung des Pendlereuro. Um für das aktuelle Jahr die Werbungskosten vollständig absetzen zu können, sollten sämtliche relevante Belege für Arbeitsmittel, Arbeitskleidung, Fort- und Weiterbildungen aufbewahrt werden.

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Absetzbare Kosten

Diese können dann bei der Arbeitnehmerveranlagung ab 2025 steuermindernd angerechnet werden. Zu beachten ist, dass sie erst steuersenkend wirken, wenn sie den Jahresbetrag von 132 Euro (Werbungskostenpauschale) übersteigen. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten können ebenfalls im Folgejahr rückwirkend beim Lohnsteuerausgleich berücksichtigt werden.

Auch die Homeoffice-Pauschale kann rückwirkend geltend gemacht werden. Pro Homeoffice-Tag werden pauschal drei Euro anerkannt, maximal jedoch für 100 Tage jährlich. Dies ergibt einen Jahresbetrag von 300 Euro. Zusätzlich können ergonomische Büromöbel bis zu 300 Euro abgeschrieben werden, was einen maximalen Werbungskostenbetrag von 600 Euro ergibt.

Der Kirchenbeitrag ist im laufenden Jahr bis zu einer Höhe von 600 Euro steuerlich absetzbar. Dieser Betrag wurde gegenüber den Vorjahren um 200 Euro angehoben, wodurch die Lohnsteuer nochmals deutlich reduziert und die Steuergutschrift im Folgejahr erhöht werden kann. Spenden an bestimmte Organisationen oder Vereine können weiterhin in Höhe von 10 Prozent des Jahreseinkommens abgeschrieben werden.

Durch die Neuregelung der Spendenabsetzbarkeit können dieses Jahr deutlich mehr Beträge berücksichtigt werden. Theoretisch können nun Spenden an alle gemeinnützigen Vereine – einschließlich Musik- oder Sportvereine – abgesetzt werden, sofern diese einen Spendenabzugsbescheid beantragt haben.

Ergänzend gibt es erstmals die neue Freiwilligenpauschale von bis zu 3.000 Euro jährlich steuerfrei.

Wichtige Änderungen für Besserverdiener und Familien

Für das Jahr 2025 bleibt der Spitzensteuersatz von 55 Prozent für Einkommen über 1 Million Euro weiterhin bestehen, wird jedoch laut aktueller Gesetzeslage nur noch bis Ende 2025 angewendet und soll danach auf 50 Prozent reduziert werden. Die untere Einkommensgrenze für die 50-Prozent-Stufe wurde auf 103.072 Euro angehoben, wodurch mehr Einkommen niedriger besteuert wird und sich die Steuerlast für viele Steuerpflichtige verringert.

Besondere Vorteile genießen auch Familien durch erneute Anpassungen bei den Familienabsetzbeträgen. Der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag wurde für 2025 erneut erhöht und beträgt nun 601 Euro für ein Kind, 813 Euro für zwei Kinder und zusätzlich 268 Euro für jedes weitere Kind. Diese Absätze stellen dabei hilfsbedürftige Familien steuerliche Vorteile zur Verfügung, die ihre finanzielle Situation weiter verbessern können.

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KO KOSMO-Redaktion
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