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Steuerausgleich: So könnt ihr euch 1.000 Euro zurückholen!

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Ein neuer Online-Rechner erleichtert den Steuerausgleich in Österreich. Änderungen bei den Absetzbeträgen könnten 2024 zu höheren Rückerstattungen führen.

Seit März 2025 haben unselbstständige Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Österreich die Möglichkeit, ihren Lohnsteuerausgleich beim Finanzamt einzureichen. Grund dafür ist die Verpflichtung der Arbeitgeber, der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und des Arbeitsmarktservice (AMS), bis Ende Februar die Jahreslohnzettel für 2024 zu übermitteln. Im Durchschnitt können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Jahr mit einer Rückerstattung von etwa 1.000 Euro rechnen, vorausgesetzt, sie reichen den Antrag eigenständig ein. Finanz.at hat bereits darüber berichtet, welche Steuerzahler im letzten Jahr die höchsten Rückzahlungen erhielten.

Ein neuer Online-Rechner für den Steuerausgleich ermöglicht es nun, die voraussichtliche Gutschrift beim Finanzamt zu berechnen. Für das Jahr 2024 gibt es durch die Anpassung vieler Absetzbeträge und die Erhöhung der Familienboni einige Änderungen. Diese sollen dazu führen, dass durchschnittlich pro Person etwa 1.000 Euro als Steuergutschrift möglich sind. Auf Finanz.at stehen eine detaillierte Anleitung und zahlreiche Tipps für den Lohnsteuerausgleich zur Verfügung. Der Steuerausgleich kann beispielsweise über die digitale Plattform FinanzOnline eingereicht werden.

Zukünftige Änderungen

Im neuen Regierungsprogramm sind zukünftige Änderungen und Erleichterungen beim Steuerausgleich vorgesehen. Geplant sind eine Überprüfung der Höhe des Veranlagungsfreibetrags und der Werbungskostenpauschale sowie eine Reform der außergewöhnlichen Belastungen. Ab 2026 soll, als Teilkompensation für die Abschaffung des Klimabonus und den Wegfall der CO2-Steuerkompensation, ein neuer Absetzbetrag für Pendlerinnen und Pendler eingeführt werden. Weitere Details zu den Steuerplänen und Maßnahmen des Regierungsprogramms sind auf Finanz.at zu finden.