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TIERQUÄLEREI

„Strafe“ für Stiefkinder: Mann wirft Meerschweinchen aus Fenster

FOTO: iStock/Ekaterina Varnakova
FOTO: iStock/Ekaterina Varnakova

Ein Mann warf in Wien ein Meerschweinchen aus dem Fenster. Der Vorfall erschütterte besonders die Tochter der Besitzerin kurz vor Weihnachten.

Ein schockierender Vorfall erschütterte am 19. Dezember den Wiener Bezirk Meidling, als ein Mann das Meerschweinchen seiner Partnerin aus dem Fenster warf. Besonders tragisch war dies für die Tochter der Frau, da es nur wenige Tage vor Weihnachten geschah. Das Tier stürzte aus einer Höhe von drei Metern auf den Gehsteig und musste aufgrund der schweren Verletzungen eingeschläfert werden. Der 44-jährige Angeklagte, ein gebürtiger Niederösterreicher, erschien ordentlich gekleidet vor Gericht und erklärte: „Ich bin bipolar“, während er auch seine Alkoholabhängigkeit zugab.

Richter Stefan Renner wollte die Ereignisse des Tages genauer verstehen. Der Angeklagte berichtete: „Ich hatte Streit mit meiner Freundin. Wir sind immer wieder aneinander gekracht, weil die Kinder sich nicht um die Tiere gekümmert haben“. In einem Moment der Wut drohte er: „Wenn sie sich nicht darum kümmern, schmeiße ich sie aus dem Fenster.“ Die Partnerin reagierte mit: „Das traust di nie!“ Daraufhin handelte er: Er nahm eines der drei Meerschweinchen, das der Tochter seiner Freundin gehörte, und warf es aus dem Fenster.

Reue und Konsequenzen

Während des Prozesses zeigte der Mann Reue und erklärte: „Es tut mir eh leid. Das war ein vollkommener Blödsinn.“ Er betonte, dass er sich in einem psychischen Ausnahmezustand befand, da sein Vater kurz zuvor verstorben war. Zudem hatte er 3,6 Promille Alkohol im Blut. Er versicherte, dass keine Gefahr einer Wiederholung bestehe: „So deppert werd ich nicht nochmal sein.“ Nach dem Vorfall beendete seine Lebensgefährtin die Beziehung. Der Angeklagte begann eine Gewalttherapie und wartet auf einen Platz in der Psychotherapie.

Der Mann ist nach einem Konkurs hoch verschuldet und arbeitslos. Der Richter erkannte seine Reue an und schlug eine Diversion vor, wodurch das Verfahren vorläufig ohne Strafe eingestellt wird, unter der Bedingung einer zweijährigen Probezeit.