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Waffenraub

Sturmgewehr-Diebstahl in Kärnten

Sturmgewehr-Diebstahl in Kärnten
Symbolfoto. FOTO: iStock/Sophonnawit Inkaew
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Ein 35-Jähriger steht wegen Diebstahls von Bundesheer-Waffen vor Gericht. Trotz seiner Verteidigung drohen ihm weitere Ermittlungen.

Ein 35-jähriger Mann steht im Zentrum eines Gerichtsverfahrens, in dem ihm mehrere Straftaten vorgeworfen werden. Laut Staatsanwältin Denise Walk-Ebner wird ihm unter anderem schwerer Diebstahl, Sachbeschädigung und Urkundenunterdrückung zur Last gelegt. Besonders schwerwiegend ist ein Vorfall aus dem Juni 2024, bei dem der Angeklagte die Scheibe eines Bundesheer-Lkws eingeschlagen und zwei Sturmgewehre des Typs StG 77 gestohlen haben soll. Der Angeklagte bestreitet dies und gibt an, nur ein Gewehr entwendet zu haben.

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Kriminelle Energie

Sowohl Staatsanwältin Walk-Ebner als auch Richter Manfred Herrnhofer sind überzeugt, dass der Angeklagte beide Waffen gestohlen hat. Die Staatsanwältin vermutet, dass er im Drogenmilieu aktiv war und möglicherweise einen Abnehmer für das zweite Gewehr gefunden hat. Der Angeklagte verteidigt sich mit seiner Drogenabhängigkeit und Arbeitslosigkeit und behauptet, sich nur teilweise an die Taten erinnern zu können. Richter Herrnhofer akzeptiert diese Erklärung nicht und betont die kriminelle Energie hinter den Taten, insbesondere in einem Fall, in dem der Angeklagte Waren im Wert von 22.000 Euro von einem ehemaligen Arbeitgeber gestohlen und weiterverkauft hat.

Urteil und Konsequenzen

Ohne anwaltliche Vertretung erschien der Angeklagte zur Verhandlung und wurde zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten sowie einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Die Geldstrafe besteht aus 200 Tagessätzen zu je zehn Euro. Zu den Bedingungen für die Aussetzung der Haft gehört die Fortsetzung einer bereits laufenden Drogentherapie.

Im Hinblick auf das fehlende Sturmgewehr kündigte Richter Herrnhofer weitere Ermittlungen an. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel, während der Angeklagte das Urteil akzeptierte. Er hat jedoch noch drei Tage Zeit, um Rechtsmittel einzulegen, da er ohne Anwalt war.