Ein 35-jähriger Supermarkt-Filialleiter aus Tirol hat über einen Zeitraum von zwei Jahren nahezu täglich Geld aus den Kassen seines Geschäfts entwendet. Die Veruntreuungssumme belief sich auf fast eine halbe Million Euro. Vor dem Innsbrucker Gericht zeigte sich der Mann geständig und beschrieb seine Taten als „Spirale nach unten“.
Als Auslöser nannte der rumänische Staatsbürger finanzielle Engpässe nach der Geburt seiner Tochter. „Anfangs entnahm ich nur kleinere Beträge, die ich mit meinem Gehalt wieder ausgleichen wollte“, erklärte der Angeklagte während der Verhandlung. Mit der Zeit entwickelte er eine Spielsucht, wodurch die entwendeten Summen stetig anstiegen.
Eskalation der Situation
Bei einem Schuldenstand von 100.000 Euro plante der Mann ein Gespräch mit seinen Vorgesetzten, das jedoch nie stattfand. „Ich fürchtete auch, meine Frau zu verlieren“, gab er zu Protokoll.
Laut Branchenexperten ist es bemerkenswert, dass die Veruntreuung über einen so langen Zeitraum unentdeckt blieb. Moderne Handelsunternehmen verfügen üblicherweise über mehrstufige Kontrollsysteme, die Inventurdifferenzen und Auffälligkeiten bei Kassenabrechnungen frühzeitig aufzeigen sollten. Die Tatsache, dass der Angeklagte als Filialleiter systematisch eingreifen konnte, weist auf mögliche Schwachstellen im internen Kontrollsystem hin.
⇢ OASIS Sperrdatei unter der Lupe: Auswirkungen und Schlupflöcher im deutschen Glücksspielmarkt
Im österreichischen Einzelhandel kommt es laut Handelsverband jährlich zu Inventurdifferenzen von durchschnittlich 0,6 Prozent des Umsatzes, wobei ein erheblicher Teil auf interne Veruntreuung zurückzuführen ist. Bei Führungskräften liegt die durchschnittliche Schadenssumme deutlich höher als bei regulären Mitarbeitern, da sie oft privilegierten Zugang zu Systemen haben.
Gerichtliches Urteil
Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, wovon sechs Monate unbedingt zu verbüßen sind. Zusätzlich wurde dem Verurteilten eine Suchttherapie auferlegt.
Er muss außerdem den verursachten Schaden in Höhe von rund 456.000 Euro zurückerstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
📍 Ort des Geschehens