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Betrugsurteil

Telefonbetrüger kassiert 4 Jahre Haft nach dreister Masche

Telefonbetrüger kassiert 4 Jahre Haft nach dreister Masche
Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Goldbarren statt Bargeld, Trauergeld statt Kaution – eine Bande brachte Senioren um Hunderttausende. Jetzt fiel das Urteil.

Ein 22-jähriger Serbe ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann gehörte einer Bande an, die mit dem sogenannten Anruftrick ältere Menschen um Geld und Wertsachen brachte.

Perfides Schema

Der Angeklagte, der kein Deutsch spricht, übernahm in der kriminellen Gruppe die Rolle des Abholers. Das Schema der Bande war stets dasselbe: Telefonisch wurde den Opfern eingeredet, ihr Sohn oder ihre Tochter habe einen tödlichen Unfall verursacht und befinde sich in Haft. Ein Bandenmitglied gab sich dabei überzeugend als Polizist oder Staatsanwalt aus und brachte die Betroffenen dazu zu glauben, mit der Zahlung einer Kaution könnten sie ihre Angehörigen aus der Notlage befreien.

In Klagenfurt geriet eine 80-jährige Frau ins Visier der Gruppe. Ihr Ehemann war nach einem Jahr Pflege kurz zuvor gestorben und hatte ihr 12.000 Euro für seine Beerdigung hinterlassen. In dem Glauben, ihrem Sohn drohe ernsthafter Schaden, übergab sie das Geld dem Angeklagten ohne zu zögern.

Eine Frau aus dem Vorarlberger Oberland sollte von der Bande 60.000 Euro zahlen. Da sie nicht über Bargeld verfügte, händigte sie Goldbarren im Wert von mehr als 30.000 Euro aus. Laut Urteil ist der 22-Jährige verpflichtet, der Frau den Gegenwert des Goldes in Höhe von 30.200 Euro zu erstatten – doch dürfte diese Forderung ins Leere laufen, da der Verurteilte vollständig mittellos ist.

Kleinstes Rädchen

Neben Bargeld gelangten im Zuge der Betrügereien immer wieder Schmuck, Münzen, Uhren und weitere Wertgegenstände in den Besitz der Täter. Die Staatsanwältin ordnete die Rolle des Angeklagten so ein: „Er ist bestimmt das kleinste Rädchen, doch auch diese sind in einer kriminellen Organisation von Bedeutung, weil sie sonst nicht funktioniert.“

Der Schöffensenat legte der Strafbemessung eine Schadenssumme von über 600.000 Euro zugrunde, in der auch jene Beträge enthalten sind, bei denen es beim Versuch blieb.

Richterin Verena Wackerle hielt dem Angeklagten vor: „Sie haben die Wertgrenze von 300.000 Euro gleich mehr als zweifach geknackt.“

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KO KOSMO-Redaktion
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