Elf brutale Faustschläge, zahlreiche Zeugen, doch niemand greift ein – am Wiener Hauptbahnhof eskaliert ein Streit mit tödlichem Ausgang.
Die brutale Szene am Wiener Hauptbahnhof wurde von Überwachungskameras festgehalten: Ein Mann verabreichte seinem Opfer elf heftige Faustschläge ins Gesicht. Staatsanwältin Kerstin Wagner-Haase bereitete die Geschworenen auf die verstörenden Aufnahmen vor: “Er drischt auf den Kopf des Opfers ein wie auf einen Boxsack.” Besonders erschütternd war die Reaktion der Umgebung – trotz mehrerer Augenzeugen griff niemand ein. Ein direkt daneben sitzender Mann blieb regungslos, selbst als der Kopf des Opfers gegen seine Schulter schlug. Eine Frau gegenüber widmete sich weiterhin ihrem Smartphone.
Die Vorgeschichte des Vorfalls vom 7. April 2025 begann auf einer Zugfahrt von Budapest nach Wien, wo sich die beiden Männer kennengelernt hatten. Am Wiener Hauptbahnhof eskalierte ein Streit zwischen den stark alkoholisierten Personen, wobei der ältere Mann den jüngeren attackierte. Nach dem letzten Schlag entfernte sich der Angreifer vom Tatort.
⇢ Eskalation am Hauptbahnhof: Slowake bedroht Passanten
Das schwer verletzte Opfer, das trotz zwei Promille Blutalkohol bei Bewusstsein blieb, begab sich zum Flughafen Wien-Schwechat, wo es am nächsten Morgen bewusstlos aufgefunden wurde.
Tödliche Folgen
Im Krankenhaus diagnostizierten Ärzte schwere Schädelverletzungen, an denen der Mann schließlich verstarb. Der gerichtsmedizinische Gutachter Christoph Reisinger betonte, dass eine schnelle medizinische Versorgung das Leben des Opfers hätte retten können. Die Ermittlungsbehörden konnten den 55-jährigen Tatverdächtigen schließlich festnehmen.
Durch akribische Polizeiarbeit und die Auswertung von Kameraaufzeichnungen gelang es, den Weg des Opfers zum Flughafen Wien-Schwechat nachzuverfolgen. Die Festnahme erfolgte, nachdem ein aufmerksamer Polizeibeamter den Verdächtigen zufällig am Wiener Hauptbahnhof identifizierte.
Gerichtliche Aufarbeitung
Im Gerichtssaal zeigte der Angeklagte Reue für seine Handlungen: “Ich habe etwas Böses getan, es tut mir wirklich leid.” Eine Tötungsabsicht bestritt er jedoch vehement. Seine Verteidigung argumentierte, dass ihm lediglich Körperverletzung nachgewiesen werden könne, da er von seinem Opfer abgelassen habe.
Zudem sei unklar, was auf dem Weg zum Flughafen Wien-Schwechat geschehen sei, wodurch die Todesursache in Zweifel gezogen werde.
Der Vorfall wirft nicht nur ein Schlaglicht auf die mangelnde Zivilcourage der anwesenden Personen, sondern hebt gleichzeitig die effektive Arbeit der Ermittlungsbehörden hervor.
Folge uns auf Social Media!














