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Rettungsaktion

Trauung gestoppt: Standesbeamtin deckt Horror-Ehe auf

Trauung
Symbolbild FOTO: iStock

Eine Standesbeamtin verhinderte durch ihr beherztes Eingreifen eine Zwangsheirat und deckte damit einen Fall schwerer häuslicher Gewalt auf.

Eine aufmerksame Standesbeamtin in Dietikon erkannte 2022 die Anzeichen einer möglichen Zwangsheirat, als sie das Unbehagen einer Braut bemerkte. In einem vertraulichen Gespräch offenbarte die Frau ihre wahren Gefühle: Sie wollte die Ehe nicht eingehen und fürchtete ihren Verlobten. Die Beamtin handelte umsichtig, verzögerte die Trauung und schaltete die Behörden ein. Ein halbes Jahr später erfolgte die Festnahme des Mannes wegen häuslicher Gewalt gegen seine Verlobte.

Laut NZZ schilderte die Braut im Vieraugengespräch ihre Zwangslage. Sie beschrieb sich als moderne Frau, die kein Kopftuch tragen wolle, jedoch unter massivem Druck stehe. Ihr Verlobter habe ihr sogar einmal einen Finger gebrochen. Nach separaten Unterredungen mit beiden Beteiligten und einem gemeinsamen Gespräch entschied die Standesbeamtin, die Hochzeit hinauszuzögern. Am Folgetag informierte sie die Polizei über den Verdacht einer Zwangsheirat. Der Bräutigam meldete sich daraufhin selbständig und erklärte sein Desinteresse an einer weiteren Eheschließung.

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Anhaltende Gewalt

Trotz der abgesagten Hochzeit blieb die Frau bei ihrem Partner. Der Staatsanwalt erklärte später im Gerichtsverfahren, sie habe aus Todesangst keinen Ausweg gesehen. Während des Prozesses wurde bekannt, dass die Frau dreimal schwanger war und jedes Mal abtrieb, weil sie keine Kinder mit dem Mann wollte. Der 43-jährige französisch-kosovarische Doppelbürger sitzt mittlerweile im Gefängnis. Die Anklage gegen ihn umfasste laut NZZ Vergewaltigung, mehrfache Drohung, mehrfache Körperverletzung, ein Verkehrsdelikt sowie versuchte Zwangsheirat.

Gerichtliches Urteil

Vor Gericht bestritt der Angeklagte sämtliche Vorwürfe und behauptete, seine Ex-Partnerin wolle aus Eifersucht wegen seiner neuen Beziehung sein Leben ruinieren. Das Gericht folgte jedoch der Anklage und sprach ihn in allen Punkten schuldig.

Das Urteil: sechs Jahre Haft, zehn Jahre Landesverweisung sowie Zahlungen an das Opfer in Höhe von 15.000 Franken Genugtuung (Schmerzensgeld) und 2.100 Franken Schadenersatz.