Millionen Euro warten auf ihre Besitzer: Trotz Abschaffung des Klimabonus können Berechtigte noch bis zu 1.010 Euro aus nicht abgeholten Zahlungen der letzten Jahre erhalten.
Im Zuge der Budgetsanierung wurde der Klimabonus bereits gestrichen, wodurch heuer bis zu zwei Milliarden Euro eingespart werden sollen. Die finale Auszahlung von maximal 290 Euro erfolgte im Frühjahr für berechtigte Personen aus dem Jahr 2024. Allerdings warten beim Klimaministerium noch hunderttausende nicht abgeholte Boni auf ihre Empfänger – darunter auch Zahlungen aus dem Jahr 2022. Insgesamt können Berechtigte bis zu 1.010 Euro erhalten. Wie Finanz.at berichtet, wird zudem ab kommendem Jahr eine neue Ausgleichszahlung für Pendlerinnen und Pendler eingeführt.
Laut Finanz.at haben auch jene Personen weiterhin Anspruch auf den Klimabonus, die ihre Benachrichtigungen aus den Vorjahren nicht abgeholt haben. Ende 2024 betraf dies noch etwa 90.000 Menschen, die ihren Bonus für 2023 nicht beansprucht hatten. Durch die gestiegene Anzahl an Kontoüberweisungen (plus 27 Prozent) ist diese Zahl inzwischen deutlich gesunken – dennoch können Betroffene nach wie vor bis zu 290 Euro erhalten.
Nicht abgeholte Zahlungen
Während der zweiten Auszahlungsphase des Klimabonus 2024 hatten rund 345.000 Personen noch Anspruch auf nachträgliche Auszahlungen durch das Klimaministerium. In etwa 100.000 Fällen wurde der Bonus aus dem Jahr 2022 bislang nicht abgeholt. Dabei handelt es sich um einen beträchtlichen Betrag von 500 Euro pro Person, da in diesem Jahr zusätzlich der Teuerungsbonus ausgezahlt wurde.
Wer seit 2022 auf die Abholung verzichtet hat, kann somit von einer Gesamtsumme bis zu 1.010 Euro profitieren – zusammengesetzt aus 500 Euro (2022), 220 Euro (2023) und 290 Euro (2024). In tausenden Fällen wurden die Benachrichtigungen nach dem Zustellversuch nicht bei der Post abgeholt und gingen an das Klimaministerium zurück. Nach Ministeriumsangaben warten insgesamt bis zu 20 Millionen Euro auf ihre rechtmäßigen Empfänger.
Nachträgliche Auszahlung
Um diese Gelder zu erhalten, müssen Berechtigte das Klimaministerium über klimabonus.gv.at kontaktieren, woraufhin das Geld auf ihr Konto überwiesen wird. Die nachträgliche Überweisung kann für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren rückwirkend beantragt werden. Das Klimaministerium bestätigt, dass Ansprüche aus den Jahren 2022 bis 2024 noch bis Dezember 2027 geltend gemacht werden können.
Anspruchsberechtigt sind selbstverständlich nur Personen, die die erforderlichen Voraussetzungen für den Erhalt des Bonus erfüllt haben.
Budget-Entlastung durch Streichung
Die Streichung des Klimabonus ab 2025 stellt eine zentrale Sparmaßnahme der Budgetsanierung dar. Laut Bundesfinanzgesetz werden durch die Abschaffung im Bereich Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft jährlich 1,8 bis 2 Milliarden Euro eingespart. Diese freiwerdenden Mittel werden in den Budgets 2025 und 2026 entsprechend umgeschichtet, wodurch eine wesentliche Reduktion des Umweltbudgets erreicht wird.
Obwohl der Klimabonus aufgrund des Budgetdefizits abgeschafft wurde, können hunderttausende Berechtigte noch immer Zahlungen von bis zu 1.010 Euro erhalten.