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Sozialbetrug explodiert

Türke bezieht in Österreich Pension und lebt im Ausland

Türke bezieht in Österreich Pension und lebt im Ausland
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4 Min. Lesezeit |

Erschreckende Bilanz: Fast 5.000 Verdachtsfälle von Sozialleistungsbetrug wurden im Vorjahr registriert – ein Plus von 9,1 Prozent. Die Dunkelziffer dürfte noch höher liegen.

Der Sozialstaat gerät zunehmend unter Druck durch missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen. Die Taskforce Sozialleistungsbetrug (TF SOLBE) des Bundeskriminalamts verzeichnet einen besorgniserregenden Anstieg: 4.865 Verdachtsfälle wurden im vergangenen Jahr registriert – eine Zunahme von 408 Fällen oder 9,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr mit 4.457 Anzeigen. Diese Entwicklung ist nicht nur auf ein geschärftes Bewusstsein bei Behörden und Bevölkerung zurückzuführen, sondern resultiert auch aus der intensivierten Kooperation zwischen Polizei, Arbeitsmarktservice, Sozialämtern sowie Finanz- und Fremdenbehörden.

Seit der Gründung der Taskforce im Jahr 2018 zeigt sich ein kontinuierlicher Anstieg der Ermittlungstätigkeit. Die behördenübergreifende Zusammenarbeit hat ihre Wirksamkeit unter Beweis gestellt: Während in den Anfangsjahren noch weniger Fälle aufgedeckt wurden, steigt die Zahl der identifizierten Betrugsfälle Jahr für Jahr. Die häufigsten Betrugsformen betreffen nicht gemeldete Auslandsaufenthalte, nicht deklarierte Zusatzeinkommen, Scheinwohnsitze sowie das Vortäuschen eines falschen Gesundheitszustands beim Bezug von Pflegegeld.

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Die geografische Verteilung der Anzeigen zeigt ein deutliches Gefälle zwischen den Bundesländern. Wien führt mit 2.626 Fällen die Statistik an, gefolgt von der Steiermark (515), Niederösterreich (508) und Oberösterreich (432). Das Burgenland bildet mit lediglich 102 registrierten Verdachtsfällen das Schlusslicht. Im laufenden Jahr wurden in sämtlichen Bundesländern gezielte Kontrollaktionen durchgeführt, wobei besonderes Augenmerk auf die Grundversorgung sowie auf Ein- und Ausreisebewegungen gelegt wurde – exemplarisch am Flughafen Wien-Schwechat.

Diese Maßnahmen erfolgten häufig in koordinierter Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, der Finanzpolizei, dem Zoll und den jeweiligen Landespolizeidirektionen. Die Erscheinungsformen des Sozialleistungsbetrugs präsentieren sich äußerst vielfältig. Das Spektrum reicht von nicht gemeldeten Auslandsaufenthalten bis hin zur gezielten Täuschung bezüglich des Aufenthaltsstatus oder verschwiegener Nebeneinkünfte. Laut Behördenangaben richten sich rund 73 Prozent der Anzeigen gegen Personen mit Migrationshintergrund.

Erfolge der Taskforce

Seit ihrer Gründung konnte die Taskforce mehr als 25.000 Tatverdächtige identifizieren und über 23.600 Anzeigen einbringen. Der dokumentierte Gesamtschaden beläuft sich auf rund 135,7 Millionen Euro – eine Summe, die auch jene Beträge umfasst, deren Auszahlung durch rechtzeitiges Eingreifen verhindert werden konnte.

Ein besonders gravierender Fall ereignete sich in Wien, wo eine österreichische Staatsbürgerin zwischen Juli 2018 und Jänner 2024 systematisch Sozialleistungen missbrauchte. Die Frau bezog in 71 Fällen unrechtmäßig Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Mindestsicherung, obwohl sie regelmäßig längere Auslandsaufenthalte absolvierte. Den Ermittlungen zufolge hielt sie sich mehrmals jährlich für jeweils zwei bis drei Monate in Jamaika auf, ohne diese Abwesenheiten – wie gesetzlich vorgeschrieben – den zuständigen Stellen zu melden.

Zusätzlich vermietete sie während ihrer Abwesenheit ihre Wiener Wohnung über Online-Plattformen an zahlreiche Untermieter weiter – zeitweise an bis zu 16 Personen gleichzeitig. Neben den monatlichen Mietzahlungen kassierte sie Kautionen in Höhe von zwei Bruttomonatsmieten, was ihr erhebliche Zusatzeinnahmen verschaffte. Der durch ihre Handlungen verursachte Schaden wird auf 42.000 Euro beziffert.

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Aktuelle Fälle

In Vorarlberg geriet ein türkischer Staatsangehöriger mit österreichischem Aufenthaltstitel ins Visier der Ermittler. Der Mann steht im Verdacht, zwischen August 2013 und November 2024 widerrechtlich Leistungen der Pensionsversicherungsanstalt bezogen zu haben. Seit April 2012 erhielt er eine Invaliditätspension mit Ausgleichszulage, ab Jänner 2013 kam zusätzlich Pflegegeld hinzu.

Polizeiliche Ermittlungen und die Auswertung von Reisedokumenten ergaben, dass sich der Betroffene wiederholt und über längere Zeiträume im Ausland aufhielt, ohne dies ordnungsgemäß zu melden. Durch diese fortgesetzte unrechtmäßige Inanspruchnahme entstand ein Gesamtschaden von 18.500 Euro.

In Salzburg wurde 2024 gegen eine Ukrainerin mit Vertriebenenstatus ermittelt. Die Frau soll zwischen Juli 2022 und April 2025 zu Unrecht finanzielle Leistungen aus der Grundversorgung erhalten haben. Nach ihrer fremdenrechtlichen Registrierung in Österreich war sie grundsätzlich anspruchsberechtigt, doch die Ermittlungen förderten zutage, dass wesentliche Voraussetzungen über einen längeren Zeitraum nicht erfüllt wurden.

Die Frau reiste wiederholt in ihr Heimatland, ohne dies den zuständigen Behörden mitzuteilen. Zudem erzielte sie ein nicht gemeldetes Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Da die Leistungen der Grundversorgung in Österreich sowohl an den tatsächlichen Aufenthalt im Land als auch an das Vorliegen von Hilfsbedürftigkeit geknüpft sind, führten sowohl die Zusatzeinkünfte als auch die Auslandsaufenthalte zum Erlöschen des Leistungsanspruchs.

Der verursachte Schaden beläuft sich auf 8.400 Euro.

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KO KOSMO-Redaktion
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