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Grenzflexibilisierung

Über 45 Minuten Wartezeit: Kroatien kann EES-Kontrollen an der Grenze lockern

Über 45 Minuten Wartezeit: Kroatien kann EES-Kontrollen an der Grenze lockern
(FOTO: EPA / ANTONIO BAT)
3 Min. Lesezeit |

An Kroatiens Außengrenzen stauen sich die Autos – nun reagieren die Behörden mit einer ungewöhnlichen Ausnahmeregelung.

Kroatien hat seine Grenzpolizei ermächtigt, die biometrische Datenerfassung im Rahmen des europäischen Ein- und Ausreisesystems bei außergewöhnlich langen Warteschlangen vorübergehend zu reduzieren. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Abfertigungszeiten an den Außengrenzen zu verkürzen, bedeutet jedoch keine generelle Aussetzung der Kontrollen. Besonders die Übergänge zu Serbien, Bosnien-Herzegowina sowie Montenegro sind seit der Einführung des EES von teils erheblichen Verzögerungen betroffen.

Das EU-Entry-Exit-System wurde schrittweise ab dem 12. Oktober 2025 eingeführt und ist seit dem 10. April 2026 an allen Schengen-Außengrenzen, einschließlich Kroatiens Grenzen, vollständig in Betrieb. Die systematische biometrische Erfassung von Drittstaatsangehörigen führte in den ersten Betriebsmonaten zu deutlich längeren Abfertigungszeiten, insbesondere an den Landgrenzen zu Nicht-EU-Staaten.

Wie die kroatische Polizei bestätigt hat, kann die Anwendung des EES bei Wartezeiten von mehr als 45 Minuten teilweise gelockert werden. In einem solchen Fall wird zwar weiterhin eine elektronische Datei für den Reisenden angelegt und der Pass samt Einreisevoraussetzungen geprüft, die aufwendige Erfassung biometrischer Merkmale wie Gesichtsfoto und Fingerabdrücke kann jedoch entfallen. Joso Vujic, Leiter des Grenzdienstes der Polizeidirektion Split-Dalmatien, bestätigte diese Möglichkeit. Auch Innenminister Davor Bozinovic erklärte, dass die Behörden von dieser Flexibilisierungsoption bereits Gebrauch machen.

Keine automatische Lockerung

Die Lockerung greift allerdings nicht automatisch, sobald ein Reisender 45 Minuten gewartet hat. Ausschlaggebend ist die Lagebeurteilung der Grenzpolizei vor Ort, die außergewöhnlich große Warteschlangen feststellen oder deren unmittelbares Entstehen absehen muss. Je nach Grenzübergang, Verkehrsaufkommen und personeller Ausstattung kann die Maßnahme daher unterschiedlich zur Anwendung kommen. Einen individuellen Rechtsanspruch auf Abfertigung ohne biometrische Erfassung nach 45 Minuten gibt es nicht.

Auch wenn die Biometrie vorübergehend entfällt, wird die Ein- oder Ausreise elektronisch festgehalten. Die Schengen-Regelung, wonach sich Drittstaatsangehörige maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengenraum aufhalten dürfen, bleibt uneingeschränkt in Kraft. Das EES gilt grundsätzlich für Staatsangehörige aus Drittstaaten, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengenraum einreisen. Für EU-Bürger findet das System keine Anwendung.

Belastete Übergänge

Zu den am stärksten belasteten Übergängen zählen Bajakovo–Batrovci an der kroatisch-serbischen Grenze sowie Karasovici an der Grenze zu Montenegro. An den Übergängen zu Bosnien-Herzegowina variiert die Situation je nach Standort. Besonders an Wochenenden und während des Schichtwechsels der Grenzbeamten können sich die Wartezeiten innerhalb kurzer Zeit deutlich ausweiten.

Ungeachtet der angekündigten Flexibilität sollten Reisende weiterhin mit regulären EES-Kontrollen rechnen. Reisedokumente müssen gültig sein, und alle Mitreisenden sollten auf eine mögliche biometrische Erfassung vorbereitet sein. Familien wird empfohlen, ausreichend Wasser, Verpflegung und Medikamente im Fahrzeug mitzuführen.

Wer mit Kindern oder älteren Personen unterwegs ist, sollte die aktuelle Verkehrslage unmittelbar vor Erreichen des Grenzübergangs noch einmal prüfen.

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KO KOSMO-Redaktion
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