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Unwirksame Strompreiserhöhung: Diese Personen bekommen ihr Geld zurück

Unwirksame Strompreiserhöhung: Diese Personen bekommen ihr Geld zurück
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2 Min. Lesezeit |

Stromkunden dürfen aufatmen: Der Oberste Gerichtshof kippt die Preiserhöhung des Verbund-Konzerns. Nun könnten Millionen an Rückzahlungen auf den Energieriesen zukommen.

Der Oberste Gerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil die vom Verbund durchgeführte Strompreiserhöhung vom 1. März 2023 für unwirksam erklärt. Die Entscheidung erfolgte im Rahmen eines Musterprozesses, den VSV-Gründer (Verbraucherschutzverein) Peter Kolba mit rechtlichem Beistand von Dr. Maderbacher angestrengt hatte. Betroffen sind sowohl reguläre Vertragskunden als auch Personen in der Grundversorgung.

Der Energieversorger hatte seine Preisanpassung auf eine im Jänner 2022 kurzfristig eingeführte Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetzes (§ 80 Abs 2a ElWOG) gestützt. Diese Argumentation wies das Höchstgericht nun zurück. Stattdessen stellten die Richter klar: Der Verbund hätte in seinen AGB eindeutige Parameter für mögliche Preisänderungen festlegen müssen – was jedoch nicht geschehen war.

Das Urteil gegen den Verbund reiht sich in eine Serie ähnlicher Entscheidungen ein. Im Jahr 2024 wurden auch Strompreiserhöhungen der Wien Energie und der EVN für unwirksam erklärt, womit ein richtungsweisender Präzedenzfall für den gesamten österreichischen Energiemarkt entstanden ist.

Rückerstattungsansprüche

„Der Verbund wird – im Lichte dieser Entscheidung – auch anderen Kunden jene Beträge rückerstatten müssen, die aufgrund der fehlenden konkreten Vereinbarung zu viel kassiert und bezahlt wurden,“ freut sich Kolba. Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat den Verbund mit Unterstützung des Prozessfinanzierers Padronus auf Unterlassung geklagt. Damit ist die Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche gegenüber dem Verbund für alle betroffenen Kunden gehemmt.

Bereits im Dezember 2023 hatte der Verbund mit der Arbeiterkammer Oberösterreich eine Einigung auf Pauschalbeträge zwischen 20 und 85 Euro pro Kunde erzielt. Diese sollte aus Sicht des Unternehmens die Rückerstattungspflicht abdecken. Nach dem OGH-Urteil könnten die tatsächlichen Rückzahlungsverpflichtungen jedoch deutlich höher ausfallen. Schätzungen von Experten zufolge sind mehrere hunderttausend Kunden von der Entscheidung betroffen.

Weitere Schritte

Eine Teilnahme an der Sammelaktion des VSV ist nach wie vor möglich. Ziel ist als ultima ratio (letztes Mittel) eine Sammelklage (Abhilfeklage) gegen den Verbund. „Es ist zu hoffen, dass der Verbund im Lichte dieser klaren Entscheidung bereit sein wird, eine einvernehmliche Lösung der Rückzahlungen an seine Kunden mit dem VSV zu finden, statt weitere Jahre Prozesse zu führen,“ sagt Daniela Holzinger, Obfrau des VSV.

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KO KOSMO-Redaktion
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