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Graz

Großeinsatz wegen Spielzeugpistole: Zwölfjährige mit Waffenverbot belegt

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Symbolfoto. FOTO: iStock/valilung/golibtolibov

Vier Jugendliche lösen in Graz einen Polizeieinsatz mit gezogenen Dienstwaffen aus. Was sie in Händen hielten, stellte sich später als harmlos heraus.

Die Polizei in Graz musste am Dienstag mit einem Großaufgebot ausrücken, nachdem vier Jugendliche mit einer vermeintlichen Schusswaffe eine Passantin erschreckt hatten. Gegen die drei Zwölfjährigen und einen 13-Jährigen wurde im Anschluss ein Waffenverbot verhängt, obwohl sich der Gegenstand später als harmlose Spielzeugpistole entpuppte.

Der Vorfall ereignete sich am späten Nachmittag im Grazer Bezirk Straßgang. Um etwa 17:30 Uhr alarmierte eine beunruhigte Fußgängerin die Einsatzkräfte, nachdem ihr die Gruppe Minderjähriger eine Waffe präsentiert hatte. Da zunächst von einer ernsthaften Bedrohungssituation ausgegangen werden musste, rückten mehrere Polizeistreifen zum gemeldeten Standort aus.

Polizeilicher Einsatz

In der Kärntner Straße konnten die Beamten schließlich vier dunkel gekleidete Personen sichten, die der übermittelten Beschreibung entsprachen. Angesichts der potenziellen Gefährdungslage zogen die Polizisten ihre Dienstwaffen und forderten die Jugendlichen auf, sich auf den Boden zu legen. Während dieser Aktion warf einer der Minderjährigen einen schwarzen Gegenstand auf den Gehsteig.

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Spielzeugwaffe identifiziert

Bei der anschließenden Untersuchung konnte dieser waffenähnliche Gegenstand keinem der vier Jugendlichen eindeutig zugeordnet werden. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem sichergestellten Objekt lediglich um eine Spielzeugpistole handelte.

Nach Feststellung der Identitäten – alle vier Jugendlichen sind in Graz wohnhaft – sprachen die Beamten gegen die gesamte Gruppe ein Waffenverbot aus.

Rechtliche Grundlagen

Das österreichische Waffengesetz ermöglicht Waffenverbote auch für Minderjährige ab 14 Jahren, wenn sie gefährliche Gegenstände missbräuchlich verwenden. Bei unter 14-Jährigen, wie in diesem Fall, richten sich solche Verbote in der Regel an die Erziehungsberechtigten. Das Führen von Anscheinswaffen im öffentlichen Raum ist nach § 11 Waffengesetz generell verboten, da sie leicht mit echten Waffen verwechselt werden können.

Laut Kriminalstatistik des Innenministeriums gab es im Jahr 2024 österreichweit 37 Polizeieinsätze wegen täuschend echter Spielzeugwaffen, davon 14 mit minderjährigen Beteiligten. Solche Vorfälle binden nicht nur Polizeiressourcen, sondern können auch zu gefährlichen Missverständnissen führen.

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