Ausweise als Pfand? Was in Urlaubsorten und Freizeitparks gängige Praxis ist, verstößt tatsächlich gegen deutsches Recht. Der Personalausweis darf nicht abgegeben werden.
Wenn Sie Ihren Ausweis als Pfand abgeben sollen, dürfen Sie höflich ablehnen. Die freundliche Mitarbeiterin an der Verleihstation für Tauchausrüstung mag es als Routineanfrage betrachten, doch tatsächlich bewegt sie sich damit auf rechtlich problematischem Terrain. In Deutschland und auch bei Urlaubsreisen wird diese Praxis zwar häufig angewendet, rechtmäßig ist sie jedoch nicht.
Das deutsche Personalausweisgesetz spricht eine unmissverständliche Sprache: Die Verwendung von deutschen Personalausweisen oder Reisepässen als Pfand ist unzulässig. Der entsprechende Paragraf 1 Abs. 1 Satz 3 PAuswG formuliert eindeutig: „Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.“
Behalten Sie daher Ihre Ausweisdokumente stets bei sich. Lediglich bestimmte Institutionen dürfen Ihnen diese Dokumente temporär abnehmen – nämlich „zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.“ Konkret bedeutet dies: Während Sie einer Polizeibeamtin auf Verlangen Ihren Ausweis aushändigen müssen, besteht diese Pflicht gegenüber dem Verleiher von Freizeitequipment nicht.
Rechtliche Grundlagen
Grundsätzlich eignen sich Personalausweis und Reisepass auch deshalb nicht als Pfandobjekte, weil sie rechtlich betrachtet Eigentum der Bundesrepublik Deutschland sind. Zudem sprechen die im Chip gespeicherten persönlichen Daten sowie die mögliche Online-Nutzung dagegen, das Dokument aus der Hand zu geben. Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Als Alternative kann eine Geldkaution hinterlegt werden. Doch wie verhalten Sie sich am besten, wenn jemand Ihren Ausweis als Sicherheit fordert? Reagieren Sie nicht konfrontativ, sondern weisen Sie freundlich auf die rechtliche Situation hin. Fragen Sie nach alternativen Möglichkeiten oder bieten Sie andere Wertgegenstände als Pfand an.
Praktische Alternativen
Auch das Anfertigen einer Ausweiskopie stellt keine ideale Lösung dar. Besser wäre es, wenn der Verleiher lediglich Ihre Kontaktdaten notiert. Falls Sie dennoch eine Ausweiskopie anfertigen lassen, empfiehlt es sich, nicht benötigte Daten zu schwärzen.
Die Online-Funktionen des Personalausweises sind ein weiterer wichtiger Grund, das Dokument nicht aus der Hand zu geben. Bereits zu Beginn des Personalausweisgesetzes wird in § 1 Abs. 1 Satz 3 festgehalten: „Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.“
Wichtig dabei: „Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung“.