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Sorgerecht

Vater kämpft für Sorgerecht: Mutter zieht mit gemeinsamem Sohn weg

Eltern streiten
(Foto: iStockphoto)

Seit etwa zwei Jahren kämpft der ehemalige Weltenbummler und Geschäftsmann Erich I. (Name geändert, um die Persönlichkeitsrechte des Kindes und der Mutter zu schützen) für das gemeinsame Sorgerecht seines mittlerweile dreijährigen Sohnes.

Der Junge wurde während des ersten Lockdowns 2020 geboren, nachdem das Paar etwa vier Jahre zusammen war. Die Familie lebte in einem attraktiven Haus in Niederösterreich. „Nach der Geburt wurde es schwierig. Ich habe sehr viel gearbeitet, war in der Pandemiezeit in der Hygienebranche tätig, die Mutter wurde dadurch zusehends unzufrieden“, erklärt Erich I.

Die etwa zehn Jahre jüngere Mutter zog schließlich von Niederösterreich nach Vorarlberg und nahm den gemeinsamen Sohn mit. Erich I. erhielt durch einen Gerichtsbeschluss ein wöchentliches Besuchsrecht: „Jeden Donnerstag fliege ich von Wien nach München, nehme mir dann einen Mietwagen, fahre 240 Kilometer nach Vorarlberg, nehme am Donnerstag um 17 Uhr das Kind entgegen, nächtige mit meinem Sohn zwei Tage im Hotel und übergebe den Bub am Samstag um 18 Uhr.“ Die monatlichen Ausgaben für Flug, Auto, Hotel und Aktivitäten belaufen sich auf etwa 6.000 Euro.

Das Gericht untersagte dem Vater aus Gründen des Kindeswohls, mit dem Sohn innerhalb Österreichs zu reisen, hatte jedoch keine Einwände, wenn die Mutter ins Ausland fliegt. Mehrfach konnte Erich I. seinen Sohn aus Zeitmangel nicht besuchen, woraufhin die Mutter prompt eine Beugestrafe verlangte.

„Sogar am Vatertag durfte ich den Kleinen nicht besuchen. Die Begründung der 27-jährigen Richterin lautete: „Es entspricht dem Kindeswohl, wenn dem Kindesvater noch kein zusätzliches Kontaktrecht am Vatertag 2023 eingeräumt wird, da der Minderjährige in Anbetracht seines Alters noch nicht in der Lage ist, die Bedeutung des Vatertages uneingeschränkt zu erkennen und ein solches Kontaktrecht vor allem den Interessen des Kindesvaters entsprechen würde.““

Erich I., der allmählich verzweifelt, fügt hinzu: „Die kennen sich alle untereinander, haben gemeinsam in Innsbruck studiert und ich bin ja nur der Wiener bzw. der Vater aus Wien.“ Denn auch sämtliche seiner Rekurse würden nur abgelehnt werden, während die Anträge der Mutter des Kindes laut dem 51-Jährigen durchgewunken werden. „Der Ehemann der Erstrichterin und der Ehemann der Anwältin der Kindsmutter sind beide Richter am Gericht, wo die Einsprüche bearbeitet wurden. Welcher Gatte entscheidet gegen seine eigene Frau?“, fragt der Wiener, der keinesfalls einen Streit mit seiner Ex möchte. Mir geht es echt nur ums Kind und um mein Recht als Vater.

Um seine Rechte als Vater durchzusetzen, hat Erich I. nun den angesehenen Wiener Anwalt Florian Höllwarth als Rechtsvertreter engagiert. Der Jurist hat bereits eine Privatklage eingereicht. Der Vater des Dreijährigen ist entschlossen, weiterzukämpfen.