Seit über einem Jahr sorgt die 33. StVO-Novelle für Diskussionen und Kritik. Der Grund: Eine umfangreiche Neuanpassung der geltenden Verkehrsregeln, die größtenteils noch aus den 1960er Jahren stammen.
Weil weite Teile der geltenden Verkehrsregeln noch aus den 1960er Jahren stammen, brauche es eine umfassende Neuanpassung, um das Radfahren und Zufußgehen sicherer zu machen“, erklärte Verkehrsministerin Leonore Gewessler bei der Präsentation der Novelle. Doch wie sieht die Realität ein Jahr später aus?
Neue Regeln, alte Probleme: Der Überholabstand
Eines der neuen Gesetze betrifft den Überholabstand von Radfahrern: Innerorts muss dieser mindestens 1,5 Meter betragen, außerhalb sogar zwei Meter. Aber: Fährt das Auto unter 30 km/h oder ist ein Radstreifen vorhanden, darf dieser Abstand unterschritten werden. Wie viel genau, lässt das Gesetz offen.
Reinhard Kolm, Leiter der Wiener Fahrradpolizei, kritisiert: „Es gibt hier keine klaren und eindeutigen Konturen und somit ist es sehr schwierig das Gesetz anzuwenden oder zu verstehen.“ Die Polizei kann den Überholabstand nicht messen, sondern nur schätzen. Eine Situation, mit der man „nicht ganz glücklich“ ist.
Stillgelegte Autos: Ein Widerspruch im Gesetz?
Auch abseits der Straße gibt es Probleme. Autos von Verkehrsrowdys können bis zu 72 Stunden lang stillgelegt werden. Doch hierbei gibt es einen Widerspruch: „Das Auto dürfe nicht ohne Kennzeichen am Wegesrand stehen, weil das für nur zugelassene Fahrzeuge erlaubt ist“, sagt Thomas Losko, Chef der Wiener Verkehrspolizei. Eine klare Regelung fehlt.
Trotz der Kritik plant Gewessler keine Überarbeitung: „Wir haben große Pakete beschlossen. Wir haben hier wirklich eine gute und breite neue Handhabe für die Verkehrssicherheit. Die gehört jetzt in einem ersten Schritt gut umgesetzt und daran wollen wir jetzt arbeiten.“
Die Lösung: Ein komplett neues Regelwerk?
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat einen anderen Ansatz: Es fordert eine komplette Überarbeitung der StVO. „Das Regelwerk sei einfach nicht verständlich genug. Über 60 Jahre und mittlerweile 33 Novellen hätten dafür gesorgt, dass es ein Flickenteppich geworden ist“, so Klaus Robatsch vom Kuratorium.
Ein Blick nach Deutschland zeigt, wie es besser gehen könnte: Dort ist der Überholabstand klar geregelt – 1,5 Meter innerorts, zwei Meter außerhalb. „Um Unfälle zu vermeiden ist das notwendig“, betont Robatsch.
Österreich: Ein Land der Raser?
Ein weiteres Problem sieht Robatsch in der Geschwindigkeit: „Wir sind ein Land der Raser. Wir fahren einfach viel zu schnell.“ Er fordert mehr Aufklärung und strengere Strafen. In Österreich verliert man erst bei 95 km/h in einer 50er Zone den Führerschein – und das auch nur für einen Monat.
Die Diskussion um die 33. StVO-Novelle zeigt: Verkehrssicherheit ist ein komplexes Thema, bei dem noch viel Handlungsbedarf besteht.
Folge uns auf Social Media!