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Gerichtsentscheidung

Verzögerung: Streit um Umweltverträglichkeit bei Wiens Seilbahnprojekt

Seilbahn Kahlenberg (FOTO: ZOOM VP.AT/Genial Tourismus- & Projektentwicklung GmbH)
Seilbahn Kahlenberg (FOTO: ZOOM VP.AT/Genial Tourismus- & Projektentwicklung GmbH)

Die Debatte um die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für eine potenzielle Seilbahn zum Wiener Kahlenberg nimmt einen neuen Dreh. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wird sich mit der Angelegenheit befassen.

Nach einem fast einjährigen Prüfprozess durch die Stadtverwaltung Wien, der zu dem Schluss kam, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sei, liegen nun vier Beschwerden vor. Diese werden dem Gericht zur weiteren Bewertung vorgelegt.

Gericht entscheidet

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) steht jetzt vor der Wahl, entweder direkt über die Rechtmäßigkeit der Behördenentscheidung zu urteilen oder den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu überlassen. Unter den Beschwerdeführern befinden sich lokale Anwohner, vertreten durch eine auf Umweltrecht spezialisierte Kanzlei, sowie Organisationen wie der „Verein Projektwerkstatt Umwelt und Soziales (VIRUS)“ und die „Alliance For Nature“. Auch die Wiener Umweltanwaltschaft hat Rechtsmittel eingelegt.

Umweltaspekte im Fokus

Bezugnehmend auf eine EU-Richtlinie von 2011, die eine UVP für Seilbahnen fordert, argumentiert die Umweltanwaltschaft für eine solche Prüfung. Sie weisen darauf hin, dass Österreich die Richtlinie bisher nicht vollständig umgesetzt hat, was zu einem Vertragsverletzungsverfahren geführt hat. „Eine UVP-Pflicht lässt sich klar aus der aktuellen Gesetzeslage herauslesen“, betont Rechtsanwältin Fiona List-Faymann.

Widerspruch gegen Übergangsbestimmungen

Kritik wird auch an den Übergangsbestimmungen des österreichischen UVP-Gesetzes laut. Diese widerspreche laut Norbert Hörmayer von der Wiener Umweltanwaltschaft dem EU-Recht. Mit dieser juristischen Debatte streben die Beteiligten eine klare und verbindliche Regelung für zukünftige Projekte an.

Trotz der rechtlichen Herausforderungen zeigt sich Projektentwickler Hannes Dejaco zuversichtlich. Er erwartet, dass das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung der Stadt Wien letztlich bestätigen wird, sieht die Einsprüche jedoch als Teil des normalen Verfahrens bei solch umfangreichen Projekten.