Banken kassierten still – jetzt läuft die Frist für Betroffene ab. Wer Geld zurückwill, muss bis April handeln.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) nähert sich mit seiner kostenlosen Sammelaktion zu einbehaltenen Bestandsprovisionen bei Fonds – betreffend die Raiffeisengruppen Oberösterreich und Kärnten – dem Abschluss. Wer ein individuelles außergerichtliches Rückerstattungsangebot erhalten möchte, muss sich bis spätestens 8. April 2026 unter www.vki.at/kick-back-2025 anmelden.
Unzulässige Provisionen
Hintergrund der Aktion ist eine gängige Praxis im Fondsvertrieb: Banken erhalten von Kapitalanlagegesellschaften Provisionen für die Vermittlung von Fonds. Diese Bestandsprovisionen betragen meist zwischen 0,3 und 1 Prozent des Fondsvermögens pro Jahr und fließen laufend an die Bank. Die Offenlegung wurde mit der WAG-Novelle 2007 verpflichtend. Werden diese Provisionen gegenüber den Kunden nicht hinreichend transparent gemacht, gelten sie nach Auffassung des VKI als unzulässig und sind zurückzuerstatten.
Mit den beiden betroffenen Raiffeisen-Bankengruppen konnte der VKI außergerichtliche Einigungen erzielen. Anspruchsberechtigte Teilnehmer der Sammelaktion erhalten daraufhin individuelle Rückerstattungsangebote – allerdings nur, wenn sie sich fristgerecht registriert haben.
VKI-Empfehlung
„Wir empfehlen allen Betroffenen, ihre Unterlagen zu prüfen und sich noch vor dem 8. April 2026 zur Sammelaktion anzumelden. Je nach investiertem Fondsvolumen kann die Rückerstattung mehrere hundert bis tausende Euro betragen“, so Mag. Stefan Schreiner, zuständiger Jurist im VKI.
Weitere Informationen sind auf www.vki.at/kick-back-2025 abrufbar. Die Anmeldefrist endet am 8. April 2026.