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WIEN

Vor Gericht: Betrugsopfer wollte serbische „Heilerin“ vor Haft bewahren

Symbolbild (FOTO: iStockphoto)

Eine 25-jährige Frau aus Wien litt an Depressionen und wandte sich über eine Bekannte an eine serbische „Heilerin“ (51). Während die Serbin nun wegen Betrugs vor Gericht stand, verteidigte das Opfer die Angeklagte.

Über längere Zeit hinweg betrieb die 51-jährige „Heilerin“ ein Studio für energetische Behandlungen in Wien. Dort bot sie spirituelle Sitzungen, energetische Beschwörungen und allerhand andere esoterische „Heilmethoden“ an. Nach einem traumatischen Erlebnis hatte die junge Wienerin mit Depressionen zu kämpfen, weshalb sie schlussendlich im Studio der Heilerin landete.

200.000 Euro ausgegeben
Um für die Behandlungen aufzukommen (rund 1.500 Euro pro Sitzung), räumte die 25-Jährige nicht nur das Konto ihres Vaters leer. Über Western Union wurden zudem Vorauszahlungen zur Finanzierung der Fahrtkosten geleistet. Ein Mitarbeiter des Geldinstitutes brachte den Fall schlussendlich ans Tageslicht. Insgesamt soll die Wienerin rund 200.000 Euro für die Dienste der „Heilerin“ gezahlt haben.

Aussage widerrufen
Gegenüber der Polizei verriet die 25-Jährige, spirituelle Dienste bei der Serbin in Anspruch genommen zu haben. Dabei wusste sie jedoch nicht, dass „ihre Heilerin“ bereits in U-Haft sitzt. Nachdem die Wienerin davon Wind bekam, wollte sie die 51-Jährige schützen und ihre Aussage wiederrufen, da die Frau „ihr so sehr geholfen habe“.

Opfer riskiert Falschaussage
Auch bei der kürzlich abgehaltenen Gerichtsverhandlung versuchte die Wienerin, die Angeklagte in Schutz zu nehmen. „Das habe ich alles nur erfunden“, sagte die 25-Jährige und riskiert damit eine Anzeige wegen falscher Zeugenaussage.

Nichtdestotrotz war die Beweislage eindeutig. Die serbische „Heilerin“ wurde zu einer zwölfmonatigen bedingten Haftstrafe wegen Betrugs verurteilt. Als Grundlage des Strafmaßes nahm der Richter jedoch nur 40.000 Euro Schaden an, da der Rest sich nicht beweisen ließ. Die 51-Jährige nahm das Urteil an.