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Gewalt am Arbeitsplatz

Vorgesetzter schlägt Mitarbeiter ins Gesicht

Wien Polizei
(Foto: iStockphoto/Vitaliy Halenov)

Ein unerhörter Zwischenfall ereignete sich kürzlich in einer Spedition im Bezirk Wels-Land, Oberösterreich, als ein Vorgesetzter seinen Mitarbeiter aufgrund angeblichen Fehlverhaltens mit der Faust ins Gesicht schlug. Doch anstatt den gewalttätigen Schichtführer zur Rechenschaft zu ziehen, wurde das Opfer des Angriffs entlassen. Doch dieser Fall sollte nicht ungesühnt bleiben, denn die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK) schritt ein und setzte sich für die Rechte des gekündigten Arbeitnehmers ein.

Der Vorfall ereignete sich an einem stressigen Arbeitstag, wie der Schichtführer später versuchte zu erklären. Er schlug einem Lagerarbeiter mit der Faust ins Gesicht, woraufhin dieser Verletzungen am Kiefer und Kopf erlitt. Entgegen jeder Vernunft erhielt das Opfer der Attacke jedoch die Kündigung, während der Aggressor unbehelligt blieb. Diese Ungerechtigkeit rief die Arbeiterkammer auf den Plan, die sich vehement für den entlassenen Mann einsetzte.

Die AK Oberösterreich argumentierte überzeugend, dass der Lagerarbeiter aus dem Bezirk Wels in keiner Weise ein Verhalten an den Tag gelegt hatte, welches eine Kündigung rechtfertigen würde. Zeugenaussagen und Videomaterial, die im Zuge der Untersuchung herangezogen wurden, bestätigten zudem die Unschuld des Arbeitnehmers. Somit erwiesen sich alle Vorwürfe, mit denen das Unternehmen versuchte, die Entlassung zu begründen, als unbegründet.

Die Konsequenzen daraus waren für das Unternehmen nicht unerheblich: Es musste dem zu Unrecht gekündigten Mitarbeiter die ausstehenden Lohnansprüche in Höhe von 5.973 Euro zahlen.

Dieser Fall verdeutlicht einmal mehr die Notwendigkeit der Arbeiterkammern als Interessenvertretung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in schwierigen Situationen und zeigt, dass Ungerechtigkeiten am Arbeitsplatz nicht hingenommen werden dürfen.