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Wechsel der Staatsbürgerschaft: Was passiert mit Immobilien am Balkan?

iStock/FOTOGRAFIA INC./Dragan Dordevic, Elmar Kubisch
iStock/FOTOGRAFIA INC./Dragan Dordevic, Elmar Kubisch

Viele Balkan-Bürger wollen die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen. Bei der MA35 wartet man momentan etwa neun Monate um überhaupt einen Termin für die Antragsabgabe erhalten zu können. Aber was passiert mit unserem Erbe am Balkan, wenn wir die österreichische Staatsbürgerschaft annehmen?

Wie KOSMO berichtete, wartet man bei der MA35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft) momentan etwa neun Monate auf einen Termin, um überhaupt mal die Dokumente abgeben zu können, die ein Staatsbürgerschaftsverfahren einleiten. Und so warten viele Menschen noch lange auf die österreichische Staatsbürgerschaft.

Österreichische Staatsbürgerschaft

Der Traum vom Leben in Österreich erfüllt sich nicht für alle. Aber diejenigen, bei denen es klappt, stehen vor neuen Herausforderungen. Nach Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft stellen sich neue Probleme ein, die vielleicht nicht alle Personen bedenken. Was passiert mit meinen Immobilien am Balkan? Darf ich ein Erbe aus nicht EU-Staaten annehmen? Muss ich mein Balkan-Eigentum in Österreich versteuern? KOSMO versucht die Fragen zu klären, die man vor dem Wechsel der Staatsangehörigkeit vielleicht bedenken sollte.

Was passiert mit meinen Immobilien am Balkan?

Wenn Sie am Balkan Immobilien besitzen und die österreichische Staatsbürgerschaft annehmen, kommt es darauf an, aus welchem Balkanland Sie kommen. Wenn Sie in Kroatien ansässig sind, wird Sie die österreichische Staatsbürgerschaft wohl nicht so sehr interessieren. Als EU-Bürger haben sie nämlich alle Rechte in der EU, ohne die Staatsangehörigkeit wechseln zu müssen. Dieses Jahr sollte Kroatien auch zusätzlich zum Schengen-Mitglied ernannt werden – wann dieses Thema konkretisiert wird, ist nicht bekannt.

Falls sie aus Serbien kommen, sieht die Sache ein wenig anders aus. Wir haben bei dem serbischen Justizministerium angefragt. Demnach ist es eigentlich nur wichtig, welche Staatsbürgerschaft derjenige hat, wenn das Stück Land in seinen Besitz über geht – egal ob durch Kauf oder Erbe. „Die Staatsbürgerschaft des Immobilienerwerbers wird zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs bewertet„, erklärt Sanja Kos, Beraterin im Justizministerium.

Zudem ist es ein Unterschied, ob es sich um Bau- oder um Ackerland handelt. Bei einem Grundstück, dass geschäftlich genutzt wird, scheint es keinerlei Probleme zu geben. „Bürger der Republik Österreich können Eigentumsrechte an Immobilien in der Republik Serbien erwerben, mit der Vorgabe, dass es sich dabei um eine juristische Person handelt und die Immobilie für ihre Tätigkeit in der Republik Serbien erforderlich ist. Wenn natürliche Personen keine Tätigkeit ausüben, können Eigentumsrechte nur an den Grundstücken erworben werden, die sie zum Wohnen benötigen.„, erklärt Sanja Kos weiter. Geht man keiner Tätigkeit in Serbien nach – arbeitet man also irgendwo anders – so darf man Immobilien eigentlich nur zum Wohnen erwerben. Also um beispielsweise ein Haus zu bauen.

Allerdings wird dem ein oder anderen auch mal ein Grundstück vererbt. Was passiert dann?

Darf ich ein Erbe aus nicht EU-Staaten annehmen?

Nachlassangelegenheiten werden nach Standort der Immobilie festgelegt. „Hatte die verstorbene Person Liegenschaften im Ausland, so ist – unabhängig vom letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt – das Nachlassverfahren von den Erbberechtigten selbst im jeweiligen Land einzuleiten. Auch hier kann die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat, Honorarkonsulat) – falls von den Erbberechtigten gewünscht – einen Kontakt zu einem Rechtsbeistand herstellen.„, kann man der Homepage des Bundesministeriums, Europäische und internationale Angelegenheiten, entnehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die verstorbene Person „ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem EU-Mitgliedstaat hatte„.

Wenn ihnen nun ein Erbe zufällt – egal aus welchem Drittstaat – so können sie es gerne annehmen. Verboten ist es nicht. Das einzige was Sie beachten sollten, ist dementsprechend die Behörden zu informieren. Oder besser gesagt, das Finanzamt.

Muss ich mein Balkan-Eigentum in Österreich versteuern?

Doch, dem Finanzamt ist es wichtig, welche Immobilien Sie besitzen. Egal wo auf der Welt. Deshalb sollten Sie eine in einem Drittstaat gelegene Liegenschaft für den Zweck der Erbschaftsteuer von einem Experten mit dem Verkehrswert bewerten lassen. Auf jeden Fall, sollte die Immobilie beim Finanzamt gemeldet werden.

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