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Mordprozess

Wegen umgekippter Wodkaflasche: Freund erwürgt, Leiche versteckt

Wegen umgekippter Wodkaflasche: Freund erwürgt, Leiche versteckt
Symbolbild Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Eine umgekippte Wodkaflasche, ein eskalierender Streit – und eine Leiche, die wochenlang unentdeckt blieb.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat Anklage wegen Mordes gegen einen 36-jährigen Mann erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, seinen 41-jährigen Bekannten im Zuge eines Streits erwürgt und den Leichnam anschließend wochenlang in der Wohnung zurückgelassen zu haben. Entdeckt wurde die verweste Leiche erst am 3. April, nachdem Anwohner die Polizei wegen eines Verwesungsgeruchs verständigt hatten.

Ein gerichtsmedizinisches Gutachten bestätigte eindeutig, dass der Tod durch Halskompression eingetreten war. Den Ermittlungen zufolge mied der Beschuldigte seine eigene Wohnung in der Folgezeit aufgrund des Geruchs.

Streit eskaliert

Der Vorfall ereignete sich bei einem Treffen in der Wohnung des Angeklagten, bei dem beide Männer Drogenersatzpräparate sowie Alkohol zu sich genommen hatten. Auslöser des Streits war das Umkippen einer Wodkaflasche. Im weiteren Verlauf soll der 41-Jährige dem Angeklagten eine leere Bierflasche gegen den Kopf geschlagen haben, was diesen laut Staatsanwalt „in Rage“ versetzte.

Nachdem das Opfer selbst mit einer Flasche getroffen worden war und zu Boden ging, soll der 36-Jährige es zu Tode gewürgt haben.

Maßnahmenvollzug beantragt

Die Anklage beantragt die Einweisung des Mannes in ein forensisch-therapeutisches Zentrum, gestützt auf § 21 Absatz 2 StGB. Ein psychiatrisches Sachverständigengutachten führt die Tat auf einen Rauschzustand sowie eine schwere Persönlichkeits- und Verhaltensstörung zurück. Obwohl die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt eingeschränkt war, wird Schuldfähigkeit bejaht und eine Unterbringung im Maßnahmenvollzug empfohlen.

Nach § 21 Abs. 2 StGB können in Österreich zurechnungsfähige Personen mit einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung zusätzlich zur Freiheitsstrafe in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen werden, wenn die Anlasstat unter maßgeblichem Einfluss dieser Störung begangen wurde und eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie in absehbarer Zukunft weitere Straftaten mit schweren Folgen begehen.

Der Beschuldigte zeigte sich geständig, beschreibt seine Erinnerungen an das Tatgeschehen jedoch als einen „Nebel der Verdrängung seiner Gedanken“.

Der Prozessbeginn ist für den 23. Oktober angesetzt.

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KO KOSMO-Redaktion
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