Während Österreichs Einzelhandel am 25. und 26. Dezember kollektiv pausiert, bleiben einige Einkaufsoasen für Kurzentschlossene geöffnet – vor allem für Reisende.
Am 25. Dezember (Christtag) und 26. Dezember (Stefanitag) ruht in ganz Österreich der reguläre Einzelhandel. Die bundesweit geltenden Feiertagsregelungen sehen vor, dass Geschäfte landesweit ihre Türen geschlossen halten müssen – eine Bestimmung, die für Wien ebenso gilt wie für alle anderen Bundesländer.
Dennoch existieren einige Einkaufsmöglichkeiten für kurzentschlossene Kunden. In den Hauptbahnhöfen von Wien, Graz und Salzburg bleiben bestimmte Convenience-Shops und kleinere Lebensmittelgeschäfte geöffnet. Diese Verkaufsstellen fallen unter spezielle Ausnahmeregelungen und bieten Reisenden die Möglichkeit, auch an den Feiertagen notwendige Artikel zu erwerben.
Reisende Ausnahmen
Der Flughafen Wien-Schwechat sowie andere größere österreichische Flughäfen halten ebenfalls ein Einkaufsangebot aufrecht. Dort können Reisende bei Billa, Spar Express oder in diversen Spezialgeschäften einkaufen, teilweise mit erweiterten Öffnungszeiten. Diese Sonderregelung trägt der Notwendigkeit Rechnung, Fluggäste ganzjährig zu versorgen.
Auch die Shop-Bereiche von Tankstellenketten wie Shell, OMV oder Jet bleiben an den Feiertagen zugänglich und bieten neben Getränken und Snacks häufig auch ein Grundsortiment an Lebensmitteln an.
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Touristische Angebote
In beliebten Tourismusgebieten, insbesondere an Bahnhöfen in Wintersportorten oder in Flughafenterminals, betreiben einzelne Händler wie Spar-Express oder vergleichbare Minimärkte trotz der Feiertage ihre Geschäfte.
Alle übrigen Supermärkte der bekannten Ketten wie Billa, Hofer und Spar sowie sämtliche Drogerien und Fachgeschäfte bleiben am 25. und 26. Dezember geschlossen. Ausnahmen sind der Billa am Praterstern (1020 Wien) von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet und der Billa Corso (Herrnhuterhaus, Neuer Markt) – üblicherweise geöffnet 10 – 20 Uhr oder der Billa am Franz-Josefs-Bahnhof. Die österreichische Gesetzgebung zu Ladenöffnungszeiten gilt unabhängig von der Religionszugehörigkeit der Geschäftsinhaber und schreibt landesweit einheitliche Ruhetage vor.