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Schulpflicht

Wiederkehr zu Strafen für „integrationsunwillige Eltern“: „Mit rascher Umsetzung ist nicht zu rechnen

Wiederkehr zu Strafen für „integrationsunwillige Eltern“: „Mit rascher Umsetzung ist nicht zu rechnen
FOTO: BKA/Andy Wenzel
2 Min. Lesezeit |

Eltern, die Gespräche mit Lehrern verweigern, müssen künftig tiefer in die Tasche greifen. Die Regierung plant Geldstrafen für mangelnde schulische Kooperation.

Eltern, die schulische Kooperation verweigern, drohen künftig Geldstrafen. Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (VP) bezeichnet diese Maßnahme als wesentlichen Bestandteil im Kampf gegen mangelnde Integrationsbereitschaft: „Es kann nicht sein, dass integrationsunwillige Eltern die Regeln unserer Gesellschaft ablehnen und wir keine Handhabe dagegen haben.“ In Niederösterreich existiert bereits eine vergleichbare Regelung für den Kindergartenbereich, bei der Verstöße mit Strafen bis zu 2.500 Euro geahndet werden können.

Elternpflicht zur Kooperation

Auf Bundesebene strebt die Regierung nun eine ähnliche Regelung für Schulen an. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) teilt diese Position: „Eltern tragen Verantwortung für ihre Kinder, ich erwarte, dass sie sich am Schulleben ihrer Kinder auch beteiligen. Es ist eine Elternpflicht, mit dem Lehrpersonal auch zu sprechen.“ Der NEOS-Politiker bezeichnet die Verweigerung dieser Pflichten als „inakzeptabel“ und befürwortet daher „in letzter Konsequenz auch eine Sanktion im Sinn einer Verwaltungsstrafe“.

Wiederkehr betont jedoch im ORF-Gespräch den Stufencharakter des Vorgehens: „Mir ist wichtig: vorher Prävention, dann Aufklärung und dann im letzten Schritt erst eine Sanktion.“

Gesetzliche Umsetzung

Nach Angaben des Ministers arbeitet sein Ressort bereits an einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage, wobei die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten noch nicht vollständig geklärt seien. Mit einer raschen Einführung ist nicht zu rechnen – Wiederkehr dämpft die Erwartungen:

Das Gesetz werde „nicht in diesem und wahrscheinlich auch noch nicht im nächsten Schuljahr“ kommen.

Deutliche Verschärfung der Sanktionen

Die geplante Neuregelung soll sich eng am niederösterreichischen Modell orientieren und besonders „integrationsunwillige Erziehungsberechtigte“ ins Visier nehmen, die bei wichtigen schulischen Terminen wie Elternsprechtagen oder Konfliktgesprächen nicht erscheinen. Die aktuell geltenden Bestimmungen sehen bei Schulpflichtverletzungen von mehr als drei Tagen lediglich Verwaltungsstrafen zwischen 110 und 440 Euro vor – ein Betrag, der nach Einschätzung von Bildungsexperten kaum abschreckende Wirkung entfaltet. Die neue Regelung könnte diese Summe auf bis zu 2.500 Euro erhöhen.

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KO KOSMO-Redaktion
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