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WIENER LANDESGERICHT

Wiener Schüler als IS-Propagandist verurteilt

SCHUELER
(FOTO: iStock/Тодорчук Екатерина)

Ein mittlerweile 17-jähriger Bursche ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation rechtskräftig zu 21 Monaten Haft, davon sieben Monate unbedingt verurteilt worden. Er hatte sich ab seinem 15. Lebensjahr als Propagandist für die radikal-islamistische Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) betätigt – unter anderem auch an seiner Schule, wo er seit Oktober 2021 in der Klasse wiederholt IS-Videos herzeigte.

Die Mitschülerinnen und Mitschüler bekamen Hinrichtungs- und IS-Kampfszenen zu sehen, einem Klassenkameraden ritzte der Angeklagte mit einem Messer den IS-Schriftzug auf ein Schulbuch. Er teilte über sein Handy einschlägiges Propagandamaterial und hieß den Terror-Anschlag von Wien gut, indem er in einer Chat-Gruppe erklärte, er hoffe, der Attentäter werde „von Allah angenommen“, und hinzufügte: „Entweder wir schlachten sie oder wir werden Shuhada (Märtyrer, Anm.)“.

Selbst den IS-Sympathisanten, mit denen der Minderjährige im Austausch stand, war er zu radikal. Es kam immer wieder zu Spannungen, weil ihnen der Schüler zu extreme Ansichten vertrat. Am 12. November 2021 kam es dann zu einem Polizeieinsatz in der Schule des Burschen, weil der damals 15-Jährige mit einem 24 Zentimeter langen Butterfly-Messer in die Klasse marschiert war, dieses aufklappte und stolz präsentierte.

Obwohl im Zuge dessen eine Hausdurchsuchung beim Jugendlichen durchgeführt wurde, dessen IS-Material zutage kam und strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden, ging er im Sommer 2022 bevorzugt mit einer Machete außer Haus, an der der IS-Schriftzug angebracht war. Er sprühte außerdem in riesigen Lettern „Islamischer Staat“ und das IS-Banner auf einen Pfeiler der Brigittenauer Brücke. Am 3. August wurde er fest- und in U-Haft genommen.

Vor Gericht gab sich nun der erst seit wenigen Tagen 17-Jährige geständig und geläutert, machte allerdings von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. „Er hat eingesehen, dass das Ganze ein Lebensabschnitt war, der vorbei ist“, sagte Verteidiger Werner Tomanek. Der Anwalt betonte, sein Mandant sei nicht aufgrund von Ermittlungen des Verfassungsschutzes „aufgeflogen“ sei, „sondern nur, weil der Hiasl mit einem Messer in der Klasse herumgefuchtelt hat.

(APA)