Die Möglichkeit zur Beantragung der Wohnungssicherung Plus wurde bis 31. Dezember 2024 verlängert und die Fördervoraussetzungen sowie die Höhe der Rückstandsübernahmen angepasst. Künftig ist der Nachweis zu erbringen, dass die laufende Miete bezahlt wurde, um überhaupt eine Förderung zur Abdeckung des Rückstandes zu erhalten. Bei Übernahme eines Rückstandes wird generell auf Direktanweisung einer laufenden Mietbeihilfe umgestellt.

Die Wohnungssicherung Plus ist ein zielgerichtetes und wirkungsvolles Instrument, um Wiener Mieter mit Mietrückständen zu unterstützen. Die Maßnahme wird bis Ende des Jahres verlängert. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Mehrheit der Fördernehmer es tatsächlich geschafft hat, wieder mietschuldenfrei zu sein. Allerdings gibt es auch Fördernehmer, die nach wie vor ihre laufenden Mieten trotz Unterstützung nicht zahlen oder/und eventuellen Ratenvereinbarungen nicht einzuhalten. Mit der Neuausrichtung der Wohnungssicherung Plus soll ein klares Zeichen hin zu einer stärkeren Selbstermächtigung gesetzt werden. Die Maßnahmen dazu setzen sich wie folgt zusammen:
- Einzahlung der laufenden Miete als Nachweis der Bereitschaft zur Mitwirkung an der Problemlösung und Voraussetzung zur Übernahme eines Rückstandes
- Umstellung von Mietunterstützungsleistungen wie Miet- und Wohnbeihilfe auf Direktanweisung an die Vermieter*innen (Sachleistung) als weitere Voraussetzung bei Rückstandsübernahmen
- Inanspruchnahme von sozialarbeiterischer Beratung bei wiederholter Antragstellung
- Erfüllung von Auflagen bei höheren Rückständen und im Wiederholungsfall zur Absicherung der Hilfestellung (z.B. Inanspruchnahme eines betreuten Kontos, von Schuldnerberatung)
- Konsequente Ablehnung der Förderung zur Übernahme eines Rückstandes bei mangelnder Mitwirkung wie z.B. der Nichteinhaltung von Vereinbarungen oder Terminen.
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Weiters wurde der schwierigen Situation von Haushalten Rechnungen getragen, die mit ihrem Einkommen gerade noch die Miete, aber keine Raten zahlen können. Bei niedrigen Rückständen (600 bis 2.000 Euro) wird künftig 100 Prozent des Rückstandes übernommen. Rückstände von mehr als 2.000 Euro bis zu 3.000 Euro werden immerhin noch zu 80 Prozent übernommen. Das stellt auch einen Anreiz dar, möglichst früh Hilfe zu beantragen. Bei Rückständen über 3.000 Euro und im Wiederholungsfall sind individuelle Lösungen auf Grund der sozialarbeiterischen Expertise zwischen 60 Prozent und 100 Prozent möglich.