In Zeiten von Energiekrisen, steigenden Kosten und den Auswirkungen der Corona-Pandemie stehen viele Menschen vor finanziellen Herausforderungen, insbesondere wenn es um die Deckung der Wohnkosten und der Begleichung von Energiekostenrückständen geht.
In Österreich bietet der Wohnschirm Unterstützung für Mieter, die von Wohnungsverlust aufgrund von Mietschulden oder Energiekostenrückständen bedroht sind. Seit dem 1. März 2020 gewährt der Wohnschirm kostenlose Beratung und finanzielle Hilfe, um bestehende Unterstützungsleistungen von Ländern, Städten oder Gemeinden zu ergänzen.
Seit 2023 können auch Menschen mit geringem Einkommen, die von teuerungsbedingten Energiekostenrückständen betroffen sind, unterstützt werden. Der Wohnschirm übernimmt Kosten, die zur Sicherung der Wohnung notwendig sind, darunter Mietrückstände, Anwalts- und Gerichtskosten, wenn diese nicht selbst gedeckt werden können.
Der Wohnschirm bietet Unterstützung in verschiedenen Lebenssituationen, darunter:
- Arbeitsplatzverlust aufgrund von Sparmaßnahmen
- Alleinerziehende, die nicht mehr Stunden arbeiten können
- Lehrlinge, die die steigenden Energiekosten nicht bewältigen können
Die Unterstützung des Wohnschirms umfasst:
- Übernahme von Kosten zur Sicherung der Wohnung: Dies beinhaltet Mietrückstände, Anwalts- und Gerichtskosten, die nicht selbst gedeckt werden können.
- Finanzielle Hilfe für einen leistbaren Umzug: Falls das aktuelle Mietverhältnis nicht mehr leistbar ist, ermöglicht eine einmalige finanzielle Hilfe (Umzugspauschale) einen Umzug in eine dauerhaft bezahlbare Wohnung.
- Begleichung von Energiekostenrückständen: Unabhängig von der Wohnform können Energiekostenrückstände beglichen und zukünftige Rückstände durch eine Pauschale verhindert werden.
Antrag stellen
Interessierte können auf der Wohnschirm-Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Informationen erhalten und ihre nächstgelegene Anlaufstelle finden. Die Beantragung erfolgt online, indem die Art der Unterstützung (Mietschulden, Energiekostenrückstände oder beides) und die Postleitzahl angegeben werden. Ein Termin wird dann mit der nächsten Beratungseinrichtung vereinbart. Eine österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
Für die Antragstellung sind Meldezettel (Hauptwohnsitzbestätigung), Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen sowie Nachweise über Miet- oder Energiekostenrückstände erforderlich.
Der Wohnschirm ergänzt die Leistungen der Bundesländer, Städte und Gemeinden. Personen, die bereits Leistungen bezogen haben, müssen entsprechende Nachweise zum Beratungsgespräch mitbringen.
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