Start News Chronik
KEINE REUE

„Wollte sie kennenlernen“: 14-Jährige vergewaltigt

FOTO: iStock/Alina Bitta
FOTO: iStock/Alina Bitta

Ein schrecklicher Vorfall ereignete sich in der Nacht auf den 7. August am Bahnhof Langenzersdorf, Niederösterreich. Eine 14-jährige Schülerin wurde auf ihrem Heimweg das Opfer einer brutalen Vergewaltigung.

Der Täter, ein Asylwerber aus Somalia, wurde nun vom Landesgericht Korneuburg zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Tathergang und Ermittlungen

Der beschuldigte Mann näherte sich dem Mädchen, als sie mit ihrer Mutter telefonierend auf dem Bahnsteig unterwegs war. Nachdem sie ein Gespräch mit ihm ablehnte, zog er sie gewaltsam auf einen Parkplatz, wo er die Tat verübte. Zusätzlich forderte er Geld und das Mobiltelefon des Opfers. Vor Gericht zeigte der 21-Jährige keine Reue und äußerte grinsend: „Ich war betrunken und konnte mich nicht zurückhalten. Ich wollte sie kennenlernen.“

Das Mädchen verweigerte ein Gespräch, daraufhin habe der somalische Asylwerber nach eigenen Aussagen „das Gefühl bekommen, dass ich sie vergewaltigen muss“. Auf dem Parkplatz des Bahnhofs zog er sie zwischen zwei Autos, verging sich an ihr und verlangte anschließend Geld sowie ihr Handy. „Jeder Mensch kann Fehler machen“, versucht der Mann die abscheuliche Tat zu relativieren. Diese Worte wertete die beisitzende Richterin als Versuch, ernste Straftaten als „Fehler“ herunterzuspielen. Das Mädchen ließ er nach der Tat einfach liegen und ging zurück ins Asylheim.

Mehrere Identitäten, falsches Alter

Während der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 17-jährige Somalier unter sieben verschiedenen Identitäten in mehreren europäischen Ländern aufgetreten war und sein Alter wiederholt falsch angegeben hatte. Im Zuge eines Altersgutachtens wurde festgestellt, dass er zur Tatzeit mindestens 21 Jahre alt war, was das Strafmaß erheblich beeinflusste. Die belastenden Beweise umfassten DNA-Spuren und Videomaterial von Überwachungskameras.

Mag. Haris Dzidic
Mag. Haris Dzidic

Folgen und Urteil

Aufgrund der schweren seelischen Folgen der Tat befindet sich die 14-Jährige seitdem in psychotherapeutischer Behandlung. Die Staatsanwaltschaft drängte darauf, den vollen Strafrahmen auszuschöpfen, um dem Angeklagten die Konsequenzen seines Verhaltens deutlich zu machen. Der vorsitzende Richter betonte die Notwendigkeit einer empfindlichen Strafe. Neben der sechsjährigen Haft muss der Täter 2500 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, und der Angeklagte hat die Strafe akzeptiert.