Ein 37-jähriger Ungar wurde am Bahnhof in Baden von einer ÖBB-Zugbegleiterin bei der Selbstbefriedigung in der Öffentlichkeit ertappt. Trotz direkter Aufforderung, diese Handlung einzustellen, setzte der Mann sein Verhalten fort. Die Zugbegleiterin alarmierte daraufhin die Stadtpolizei Baden, die den Mann vorübergehend festnahm.
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Polizeiliche Maßnahmen
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 37-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt, muss sich jedoch nun wegen des Vorfalls vor Gericht verantworten.
Rechtliche Konsequenzen nach § 218 StGB
Derartige Vorfälle werden nach österreichischem Recht als „sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen“ gemäß § 218 Strafgesetzbuch eingestuft. Die gerichtlichen Folgen können von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen reichen, wobei die konkrete Strafhöhe vom Einzelfall abhängt. Im Jahr 2023 wurden für diesen Straftatbestand 202 Personen rechtskräftig verurteilt, davon 197 Männer.
Häufigkeit öffentlicher Belästigungen
Laut aktueller Polizeilicher Kriminalstatistik wurden 2023 österreichweit 2.176 Fälle sexueller Belästigung registriert, wobei 89 Prozent dieser Delikte an öffentlichen Orten wie Bahnhöfen oder in Verkehrsmitteln stattfanden. Besonders betroffen sind Frauen, die rund 90 Prozent der Opfer in diesem Deliktbereich ausmachen. Die Statistik zeigt jedoch auch, dass nur etwa 16 Prozent der angezeigten Fälle zu einer rechtskräftigen Verurteilung führen.
📍 Ort des Geschehens