Finanzielle Entlastung für Pflegende: Während andere Sozialleistungen eingefroren werden, steigt der Angehörigenbonus 2025 auf 130,80 Euro monatlich – mit weiteren Hilfen im Paket.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können auch im kommenden Jahr 2025 auf verschiedene finanzielle Hilfen zurückgreifen. Die bestehenden Unterstützungsleistungen wie Pflegegeld und die Möglichkeit zur Selbstversicherung in der Pensionsversicherung bleiben erhalten. Diese Maßnahmen sollen sowohl die unmittelbare Betreuungssituation verbessern als auch langfristige Nachteile für pflegende Familienmitglieder im Pensionssystem verhindern. Zusätzlich stehen diverse Zuschüsse zur Verfügung, die die finanzielle Belastung reduzieren sollen. Der Angehörigenbonus wurde im laufenden Jahr um fast 70 Euro angehoben, während in Niederösterreich ein zusätzlicher Betrag von 1.000 Euro bereitgestellt wird.
Angehörigenbonus steigt
Der sogenannte „Angehörigenbonus“, der seit Juli 2023 in Österreich ausgezahlt wird, erfährt ab 2025 eine Erhöhung um 4,6 Prozent, wie Finanz.at berichtet. Während die monatliche Zahlung 2024 noch bei 125 Euro lag (jährlich 1.500 Euro), steigt sie nun auf 130,80 Euro pro Monat bzw. 1.569,60 Euro jährlich. Um diesen Bonus zu erhalten, müssen pflegende Angehörige mehrere Bedingungen erfüllen: Die betreute Person muss Pflegegeld mindestens der Stufe 4 beziehen, die Pflegetätigkeit muss überwiegend seit mindestens einem Jahr erfolgen, das durchschnittliche Netto-Monatseinkommen durfte im Vorjahr 1.500 Euro nicht überschreiten, und es darf kein Anspruch auf einen Angehörigenbonus aufgrund einer Selbst- oder Weiterversicherung bestehen.
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Das Pflegegeld selbst dient als pauschaler Ausgleich für pflegebedingte Mehrkosten und wird unabhängig von den tatsächlich anfallenden Ausgaben gewährt. Die Einstufung erfolgt nach dem monatlichen Pflegebedarf in sieben verschiedenen Stufen. Sobald der monatliche Pflegeaufwand 65 Stunden übersteigt, besteht Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 1. Die monatlichen Zahlungen für 2025 bewegen sich zwischen 200 und 2.160 Euro. Mit Hilfe des online verfügbaren Pflegegeld-Rechners kann die individuelle Höhe ermittelt werden, indem der monatliche Pflegebedarf in Stunden eingetragen und das entsprechende Jahr ausgewählt wird.
Um den Pflegebedarf festzustellen, muss ein Antrag beim zuständigen Pensionsversicherungsträger, in der Regel bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), gestellt werden. Der tatsächliche Hilfebedarf wird durch eine ärztliche oder pflegerische Begutachtung ermittelt. Entscheidend für die Einstufung ist die Anzahl der Stunden, die für alltägliche Unterstützungsleistungen benötigt werden. Bei Unstimmigkeiten besteht die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einzureichen.
Weitere Unterstützungen
Während im Rahmen der Budgetkonsolidierung verschiedene Sozial- und Familienleistungen in den kommenden zwei Jahren nicht mehr inflationsangepasst werden, bleibt die Valorisierung des Pflegegeldes bestehen. Für 2026 ist daher eine erneute Erhöhung vorgesehen. Zudem soll ab dem kommenden Jahr die Schwerarbeiterregelung für Pflegekräfte eingeführt werden.
Pflegende Angehörige haben die Option, sich in der Pensionsversicherung selbst zu versichern. Anspruchsberechtigt sind Personen, die eine nahestehende Person mit mindestens Pflegegeldstufe 3 regelmäßig betreuen und dadurch zeitlich erheblich eingeschränkt sind. Eine alternative Regelung gilt für Eltern behinderter Kinder: Hier ist keine spezifische Pflegegeldstufe erforderlich, sondern lediglich der Bezug der erhöhten Familienbeihilfe. Diese Selbstversicherung kann bis zum 40. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Ein wesentlicher Vorteil dieser Regelung besteht darin, dass die Betroffenen Pensionsversicherungszeiten sammeln und Gutschriften auf dem Pensionskonto erhalten, ohne eigene Beiträge leisten zu müssen. Der Bund übernimmt die Kosten, als würde ein monatliches Bruttoeinkommen von etwa 2.300 Euro erzielt.
In Niederösterreich wird auch 2025 wieder der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck angeboten, der pflegebedürftige Personen mit zusätzlichen 1.000 Euro pro Jahr unterstützt. Anträge können während des gesamten Kalenderjahres vom 1. Jänner bis einschließlich 31. Dezember 2025 eingereicht werden. Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem der Hauptwohnsitz in Niederösterreich, bestimmte Pflegestufen und der Bezug von Pflegegeld sowie weitere Kriterien.
Detaillierte Informationen sind auf der Webseite des Landes Niederösterreich verfügbar.
Flexiblere Regelungen ab Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 wird eine wichtige Neuerung für pflegende Angehörige eingeführt: Die Leistungsbeträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst. Dieser kann künftig flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden, was den Betroffenen mehr Handlungsspielraum verschafft. Besonders vorteilhaft: Die bisher geltende sechsmonatige Vorpflegezeit als Voraussetzung für die erstmalige Inanspruchnahme der Verhinderungspflege entfällt. Der Anspruch besteht damit unmittelbar ab Pflegegrad 2.
Zudem wird die maximale zeitliche Dauer der Verhinderungspflege auf acht Wochen pro Kalenderjahr angehoben, was der Regelung bei der Kurzzeitpflege entspricht. Durch neue Informations- und Transparenzregelungen soll außerdem die Übersicht über abgerechnete Leistungen verbessert werden, was den bürokratischen Aufwand für pflegende Angehörige reduzieren dürfte.