Die Verabschiedung eines Pakets von Antiterrorgesetzen, Festnahmen, Prozesse bzw. Freilassungen möglicher Komplizen des Terroristen, der Rücktritt von Beamten und die Ankündigung von Klagen gegen den Staat vonseiten geschädigter Familien – so lässt sich das zweite Jahr seit dem Terroanschlag in Wien beschreiben.
Bei einem Anschlag in Wien vor genau zwei Jahr, als der bewaffnete Kujtim F durch die Straßen der Innenstadt ging, wurden vier Menschen getötet und 23 verletzt. Obwohl der Angreifer nach nur wenigen Minuten von der Polizei getötet wurde, machten sich Beamte, aber auch Bürger Sorgen um mögliche Komplizen und in Folge weitere Anschläge.
In den letzten 24 Monaten wurden Dutzende von Personen, die mit dem Terroristen in Kontakt standen, verhört, festgenommen, aber auch freigelassen. Die meisten Verbindungen zu F. und seinem Anschlagsplan wurden im Fall eines 30-jährigen Mannes aus dem Kosovo nachgewiesen, dem letzten 2021 Oktober wegen des Verdachts der Beteiligung an der Fälschung eines Passes, mit dem der Attentäter aus Österreich fliehen wollte, der Prozess gemacht wurde. Auf dem Bankkonto dieses Mannes wurde nämlich eine Zahlung in Höhe von 1.400 Euro festgestellt, die F. für die Erstellung gefälschter italienischer Dokumente überwiesen haben soll. Mit diesen Dokumenten habe er nach Syrien fliehen und sich dem Islamischen Staat anschließen wollen.
Verlust des Arbeitsplatzes durch Ausfall von Diensten
Unmittelbar nach dem Terroranschlag wurde Erich Zwettler, der Leiter der Anti-Terror-Einheit, auf seinen persönlichen Wunsch wegen Unterlassungen suspendiert. Ermittlungen ergaben, dass die slowakische Polizei den österreichischen Behörden im Juli 2020 mitteilte, dass F. versucht habe, dort Waffen zu kaufen, woraufhin Österreich nicht reagiert habe.
Klage gegen den Staat
Wie die KOSMO berichtete, beschlossen die Familien zweier Opfer des Terroranschlags im Februar 2021, den Staat zu verklagen. Da die offiziellen Staatsdienste bestätigten, dass es vor dem Angriff Versäumnisse gab, die die Tragödie hätten verhindern können, sind die Anwälte der Familie der Meinung, dass den Verletzten Schmerzensgeld zusteht. Gleichzeitig haben die Angehörigen der Opfer mit großen psychischen Folgen zu kämpfen, die dauerhaft sein können, weshalb von der Republik Österreich insgesamt rund 125.000 Euro gefordert werden.
Der Staat sprach den Überlebenden des Terroranschlags daraufhin eine Geldentschädigung in Höhe von 2.000 Euro zu, die sie als pauschale Entschädigung betrachten. Die 16-köpfige Anwaltsgruppe fordert jedoch einen Entschädigungsfonds in der Höhe von 1,5 Millionen Euro.
Unterstützer des Attentäters vor Gericht
Während des Prozesses wird das Strafgericht von Sonderbeamten „belagert“, jeder, der das Gericht betritt, wird außerordentlichen Kontrollen unterzogen, Film- und Fotoaufnahmen sind verboten.
Der Prozess gegen sechs Personen, die der Beihilfe zur Durchführung des Terroranschlags verdächtigt werden, soll bis Februar dauern. Die Angeklagten im Alter zwischen 22 und 32 Jahren, die aus der Untersuchungshaft vor Gericht gebracht werden, stehen im Verdacht, einen Österreicher albanischer Herkunft aus Nordmazedonien unterstützt zu haben.
Die Anklage umfasst 117 Seiten, und die Staatsanwaltschaft wirft den Verdächtigen eine terroristische Vereinigung vor. Dabei handelt es sich um Freunde des Terroristen, die, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, von den Plänen Kujtim Fejzulais wussten und zum Teil verdächtigt werden, bei der Beschaffung von Waffen und Munition geholfen zu haben.
Ein Freund des Terroristen, Burak K., wird verdächtigt, gefälschte Dokumente für die geplante Flucht von Kujtim Fejzulai organisiert zu haben. Keiner von ihnen wird einer direkten Beteiligung an dem Terroranschlag verdächtigt. Urteile werden im März oder April 2023 erwartet.
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