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Führerscheinbetrug

Zweimal durchgefallen, dann plötzlich bestanden – Doppelgänger nach Fahrprüfung aufgeflogen

Zweimal durchgefallen, dann plötzlich bestanden – Doppelgänger nach Fahrprüfung aufgeflogen
Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Zweimal durchgefallen, beim dritten Versuch bestanden – doch der Jubel währte nur kurz. Eine aufmerksame Sekretärin brachte den Schwindel ans Licht.

Ein Iraker wollte seinen irakischen Führerschein in Österreich umschreiben lassen – und scheiterte dabei zweimal an der vorgeschriebenen Fahrprüfung. Beim dritten Versuch bestand er schließlich. Das Problem: Er saß dabei nicht selbst hinter dem Steuer.

Aufgeflogen ist der Schwindel erst einen Tag später, als der 31-Jährige den vorläufigen Führerschein abholen wollte – und eine Sekretärin der Fahrschule Verdacht schöpfte.

Gescheiterter Betrug

Der Plan war denkbar simpel: Nachdem der Mann im Februar und im August 2025 jeweils durch die praktische Prüfung gefallen war, trat beim dritten Anlauf eine andere Person an seiner Stelle an. Die Verwechslung blieb zunächst unbemerkt – bis die Sekretärin beim Abholen des vorläufigen Scheins feststellte, dass der Mann vor ihr nicht mit jenem übereinstimmte, der die Prüfung abgelegt hatte.

Wegen unrichtiger Beurkundung eines amtlichen Dokuments mussten sich der Iraker und sein 28-jähriger Bruder am Donnerstag vor dem Landesgericht Salzburg verantworten – der Bruder darüber hinaus wegen falscher Beweisaussage. Schon zu Prozessbeginn gab es eine Rüge von der Richterin: Die beiden bislang unbescholtenen Männer, beide berufstätig, waren zu spät erschienen – „ein schlechter erster Eindruck“, wie die Richterin festhielt.

Im Verlauf der Verhandlung stellte sich heraus, dass der Angeklagte weder Deutsch spricht noch schreiben kann und nie eine Pflichtschule besucht hat – im Gegensatz zu seinem Bruder, der der deutschen Sprache mächtig ist. Vier Mitarbeiter der Fahrschule sagten übereinstimmend aus, dass bei der Prüfung eine andere Person erschienen war: „Der andere war größer, hatte eine andere Statur und vor allem eine andere Stimme.“

Urteil & Strafe

In der Frage des Urkundendelikts endete das Verfahren für den Hauptangeklagten mit einem Freispruch. Die Richterin begründete dies damit, dass es sich beim betreffenden Dokument lediglich um eine „schlichte Urkunde“ handle und kein strafrechtlich geschütztes Dokument vorliege, weshalb der Tatbestand eines Urkundendelikts nicht erfüllt sei.

Den Bruder traf hingegen eine Konsequenz: Für die Falschaussage wurde gegen ihn eine teilbedingte Geldstrafe in Höhe von 2.850 Euro verhängt – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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KO KOSMO-Redaktion
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