Start Aktuelles
Sozialmissbrauch

Zwölf Kinder, 9.000 Euro: Großfamilien-Boom in Wiener Sozialhilfe

Migration Zuwanderung
Foto: iStock

Elf Wiener Großfamilien mit 117 Kindern beziehen Sozialhilfe – darunter erstmals ein Haushalt mit zwölf Kindern. Die Entwicklung befeuert Debatten um Systemreform und Kostendruck.

Die Anzahl der Großfamilien in der Wiener Sozialhilfe nimmt zu, während kleinere Familienverbände rückläufig sind. Aktuelle Daten zeigen, dass mittlerweile elf Familien mit insgesamt 117 Kindern zu den größten Beziehern zählen. Darunter befindet sich erstmals auch eine Familie mit zwölf Kindern. Diese Entwicklung verstärkt den Druck auf eine rasche Systemreform.

Die Entwicklung innerhalb weniger Monate ist bemerkenswert: Während im April noch vier Familien mit elf Kindern in der Statistik erfasst waren, sind es mit Stand September bereits fünf – und erstmals auch eine Familie mit zwölf Kindern. Bei genauerer Betrachtung der Zahlen zeigt sich ein klarer Trend: Die Anzahl der Familien mit fünf oder mehr Kindern ist im Vergleichszeitraum um insgesamt 18 angestiegen.

Parallel dazu verzeichnet Wien einen allgemeinen Rückgang bei den Mindestsicherungsbeziehern. Innerhalb eines Jahres sank deren Gesamtzahl von 138.665 auf 135.783 Personen – ein Minus von etwa 3.000. Besonders deutlich ist der Rückgang bei Familien mit bis zu vier Kindern, deren Zahl um 757 abnahm. Die Stadtverwaltung erklärt diese Entwicklung mit der naheliegenden Begründung, dass Eltern mit weniger Kindern leichter in den Arbeitsmarkt integriert werden können als Familien mit einer großen Anzahl von Nachkommen.

⇢ Ludwig plant Sozialreform: Familie mit 12 Kindern bringt System an Grenze

Finanzielle Auswirkungen

Im Mai berichtete die “Krone” über den Fall einer syrischen Großfamilie mit elf Kindern. Monatlich erhält diese Familie mehr als 9.000 Euro durch verschiedene Unterstützungsleistungen wie Mindestsicherung, Mietbeihilfe und Familienbeihilfe mit entsprechender Geschwisterstaffelung.

Die finanziellen Auswirkungen für den Steuerzahler steigen mit jedem weiteren Kind. Minderjährige erhalten derzeit 326,44 Euro Mindestsicherung pro Person. Hinzu kommt die altersgestaffelte Familienbeihilfe: 138,40 Euro ab Geburt, 148 Euro ab drei Jahren, 171,80 Euro ab zehn Jahren und 200,40 Euro ab 19 Jahren. Zusätzlich erhöht sich der monatliche Gesamtbetrag durch die Geschwisterstaffelung nach einem speziellen Berechnungsschlüssel. Bei sieben oder mehr Kindern bedeutet dies einen Zuschlag von 63,10 Euro pro Kind. Im August wird zudem ein Schulstartgeld von 121,40 Euro für jedes Kind zwischen sechs und 15 Jahren ausgezahlt. Diese Summen übersteigen in vielen Fällen das durch Erwerbsarbeit erzielbare Einkommen.

Vor diesem Hintergrund erscheint es bemerkenswert, dass die Bundesregierung plant, erst bis 2027 eine bundeseinheitliche Sozialhilfe zu etablieren. Während die ÖVP eine Deckelung für Mehrkindfamilien fordert, zeigt sich die SPÖ diesbezüglich zurückhaltender. Angesichts der Komplexität einer Lösung, die drei Regierungsparteien und neun Bundesländer einbeziehen muss, sind Zweifel an substanziellen Einsparungen bereits jetzt berechtigt.

Wiener Sparmaßnahmen

Auch Wien reagiert auf den wachsenden Budgetdruck und hat Einsparungen bei der Mindestsicherung angekündigt. Eine Maßnahme betrifft die Anrechnung der Wohnkosten auf die Mietbeihilfe. Die Stadt erklärt dazu: “Bisher sind 25 Prozent des Bezugs der Erwachsenen zur Bestreitung der Wohnkosten zweckgewidmet. Dieser Beitrag wird von der Mietbeihilfe abgezogen. Künftig werden auch bei Kindern 25 Prozent des Bezugs für die Wohnkosten zweckgewidmet und an die Mietbeihilfe angerechnet.”

Eine weitere Änderung betrifft die Gleichstellung von Bedarfsgemeinschaften mit Wohngemeinschaften. Aus dem Büro von Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) heißt es: “Eine Bedarfsgemeinschaft bedeutet, dass z.B. fünf Einzelpersonen (Anm. keine Familie!) gemeinsam in einer Wohnung leben, aber trotzdem jede von ihnen den Mindestsicherungs-Höchstsatz einer Einzelperson bekommt. Wir wollen nun dazu übergehen, diese Bedarfsgemeinschaften als gemeinsame Haushalte zu sehen, in denen gewisse Kosten geteilt werden und die Höhe der Mindestsicherung daran anzupassen.

Wie Paargemeinschaften erhalten diese Personen künftig also nur mehr 70 statt 100 Prozent des Mindeststandards.”