Schulstart bedeutet oft hohe Kosten – das Burgenland steuert mit einer Förderung dagegen, die nicht automatisch fließt.
Familien im Burgenland haben die Möglichkeit, für den bevorstehenden Schulstart eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 120 Euro zu beantragen, um die damit verbundenen Ausgaben abzufedern.
Das Schulstartgeld kann ohne Vorlage eines Einkommensnachweises beantragt werden. Die Förderung richtet sich gezielt an Familien, deren Kinder erstmals eine Volksschule, Sonderschule oder Vorschulstufe besuchen. Dabei handelt es sich um eine eigenständige Landesförderung des Burgenlandes, die vom bundeseinheitlichen Schulstartgeld unabhängig ist und nicht automatisch ausbezahlt wird.
Kosten abfedern
Der Förderbetrag von 120 Euro soll burgenländische Familien bei den erhöhten Kosten rund um den Schuleintritt entlasten. Solche Ausgaben entstehen etwa für Schulmaterialien, Taschen oder Kleidung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist, dass das Kind erstmals in eine der anspruchsberechtigten Schulformen eintritt.
Anträge können ab dem offiziellen Schulbeginn am 7. September 2026 online eingereicht werden. Dabei ist die Antragsfrist unbedingt zu beachten: Einreichungen sind ausschließlich bis zum 31. Oktober 2026 möglich.
Wer diesen Termin versäumt, verliert den Anspruch auf die Förderung für das laufende Schuljahr.