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Brandstiftung

14-Jähriger klaut Auto und zündet es an

Symbolbild
FOTO: iStock/pablorebo1984

Ein 14-jähriger Syrer entwendete am späten Samstagabend in Wörgl ein unversperrtes Fahrzeug für eine nächtliche Spritztour. Der Jugendliche nutzte die Gelegenheit, als er den Wagen eines 33-Jährigen mit steckendem Schlüssel vorfand und startete kurz vor Mitternacht seine unerlaubte Fahrt.

Mit dem gestohlenen Auto bewegte sich der Teenager im Raum Wörgl und Kufstein, bis ein folgenschwerer Zusammenstoß mit einem Randstein in einem Kreisverkehr auf der B171 sein Abenteuer abrupt beendete. Der Aufprall beschädigte einen Reifen so massiv, dass eine Weiterfahrt unmöglich wurde.

Brandstiftung im Wald

Anstatt den Vorfall zu melden, griff der 14-Jährige zu einer drastischen Maßnahme: Er parkte das fahruntüchtige Fahrzeug im Kufsteiner Wald auf Schwoicher Gemeindegebiet und setzte es im Bereich des Tankdeckels in Brand.

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Gegen 3:20 Uhr alarmierte ein aufmerksamer Zeuge die Polizei über das brennende Fahrzeug. Eine rasch eintreffende Streife konnte das Feuer mit einem Feuerlöscher umgehend unter Kontrolle bringen. Bei der Untersuchung des Wagens stießen die Beamten auf dem Beifahrersitz auf den Ausweis des jungen Täters.

Dieser stellte sich schließlich selbst – etwa zwei Stunden später, kurz nach 5 Uhr morgens, erschien der Jugendliche auf der Polizeidienststelle.

📍 Ort des Geschehens

Rechtliche Folgen

Da der Täter mit 14 Jahren genau das Alter der Strafmündigkeit in Österreich erreicht hat, muss er nun mit jugendstrafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Nach dem österreichischen Jugendgerichtsgesetz stehen bei Minderjährigen zwischen 14 und 18 Jahren erzieherische Maßnahmen im Vordergrund.

Die Kriminalstatistik Tirols verzeichnet einen besorgniserregenden Trend: 2024 wurden bereits über 150 strafbare Handlungen durch Minderjährige registriert, darunter zunehmend schwerwiegende Delikte wie Fahrzeugdiebstahl und Brandstiftung. Für den jugendlichen Täter könnten nun Diversionsmaßnahmen, Bewährungsauflagen oder in schwereren Fällen auch Freiheitsstrafen in Betracht kommen.