Freudige Nachrichten für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger. Im Dezember startet die ersehnte Nachzahlung von 240 Euro pro Person und Kind. Die lang erwartete finanzielle Unterstützung kommt rechtzeitig, um den Winter und die bevorstehenden Feiertage etwas leichter zu gestalten.
Seit dem Sommer warten Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe auf die Auszahlung des angekündigten Zuschusses von 60 Euro monatlich, der sowohl für Erwachsene als auch für jedes Kind vorgesehen ist. Und endlich ist es soweit. Denn im Dezember wird der ausstehende Betrag überwiesen.
Energie- und Heizkosten
Die aktuelle Wirtschaftslage in Österreich wird durch anhaltende Teuerung im Winter zusätzlich belastet. Steigende Energie- und Heizkosten sowie hohe Preise für alltägliche Produkte und Lebensmittel setzen Menschen mit geringem Einkommen unter Druck. Insbesondere in der Weihnachtszeit entstehen durch Geschenke zusätzliche finanzielle Belastungen.
Erlass des Sozialministeriums
In vielen Bundesländern wurde der im Sommer versprochene Zuschuss von 60 Euro pro Monat für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger sowie deren Kinder bislang nicht ausgezahlt. Die Verzögerung resultierte aus der Abwicklung durch die Länder und der langen Wartezeit auf den Erlass des Sozialministeriums. Die Stadt Wien hat auf Anfrage bestätigt, dass die Nachzahlung von 240 Euro für die fehlenden Monate Juli bis Oktober Anfang Dezember erfolgen wird, wie Finanz.at berichtet. Dabei werden alle Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger sowie deren Kinder berücksichtigt, und die Auszahlung wird voraussichtlich in den ersten Werktagen des Dezembers stattfinden.
Rückwirkend gültig
Die Auszahlung gestaltet sich je nach Bundesland unterschiedlich. Laut der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht in Wien erfolgen vier Einzelzahlungen rückwirkend für Juli, August, September und Oktober in Höhe von 60 Euro pro Person. Ab Januar 2024 werden monatliche Zahlungen in gleicher Höhe für November 2023 und im Februar 2024 für Dezember 2023 erfolgen.
Sonderzuwendungen
Es ist zu beachten, dass die Nachzahlung in anderen Bundesländern möglicherweise länger dauern kann. Die Steiermark gibt beispielsweise bekannt, den vollen Betrag von 360 Euro für das Jahr 2023 erst im Januar rückwirkend auszuzahlen. Die Auszahlung von Sonderzuwendungen an Eltern, die eine Aufstockung aus der Sozialhilfe erhalten, wird bundesweit durch den Bund abgewickelt.
Diese Mitarbeiter bekommen sechs Monate lang einen 125 Euro-Bonus
Insgesamt erhalten Alleinverdienerinnen mit einem Bruttoeinkommen von weniger als 2.000 Euro pro Monat sowie Bezieherinnen von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Ausgleichszulage ab Juli 2023 monatlich 60 Euro pro Kind. Diese Auszahlung ist bis Ende 2024 vorgesehen, während Sozialhilfebezieherinnen – auch ohne Kinder – bis zum Jahresende 2023 einen monatlichen Zuschuss von 60 Euro erhalten. Die Auszahlungen erfolgen rückwirkend.