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Hitzechaos

35 Grad im Klassenzimmer – warum Ventilatoren und Klimageräte verboten sind

35 Grad im Klassenzimmer – warum Ventilatoren und Klimageräte verboten sind
(Symbolbild FOTO: iStock)
4 Min. Lesezeit |

35 Grad im Klassenzimmer – und trotzdem sind Ventilatoren verboten. Wiener Schulen kämpfen gegen die Hitze, aber auch gegen starre Regeln.

Die anhaltende Hitzewelle stellt Wiener Schulen vor erhebliche Belastungen. Melanie Rössler, Personalvertreterin der FSG-Pflichtschulvertretung, berichtet auf Basis einer Schnellumfrage unter mehr als 150 Schulen, dass die Raumtemperaturen in Wiener Pflichtschulen zur Mittagszeit zuletzt zwischen 30 und 35 Grad lagen. Auch für Montag und Dienstag werden erneut Spitzenwerte erwartet.

Eine gesetzliche Obergrenze für Raumtemperaturen in Schulen gibt es in Österreich nicht. Das Schulzeitgesetz sieht „Hitzefrei“ nur bei Unbenützbarkeit des Schulgebäudes, in Katastrophenfällen oder aus sonstigen zwingenden Gründen vor – eine verbindliche Maximaltemperatur ist darin nicht festgelegt.

In sozialen Medien schildern Lehrkräfte die Zustände in ihren Klassenräumen als kaum erträglich – und beklagen gleichzeitig enge Vorgaben der Stadt, wenn es um Beschattung und Kühlung geht. Obwohl viele Lehrerinnen, Lehrer und Schulleitungen gegensteuern wollen, stoßen sie dabei auf bürokratische Hürden.

Bürokratische Hürden

So ist es beispielsweise nicht gestattet, Fenster über Nacht selbständig geöffnet zu lassen – auch nicht in den oberen Stockwerken. Stattdessen muss ein gesonderter Antrag bei der MA 56 (Wiener Schulen) gestellt werden. „Die Wiener Pflichtschulen sollten sich vor der Anwendung einer Nachtlüftung an uns wenden, damit wir einerseits Bescheid wissen und gegebenenfalls auch noch davor Veranlassungen, beispielsweise mit dem Schulwart treffen können. Informiert bzw. beantragt haben dies seit dem vergangenen Jahr nur rund 21 Standorte von insgesamt über 400″, erklärte MA-56-Leiterin Andrea Trattnig.

Liegt eine Genehmigung vor, „können die Fenster außerhalb des Schulbetriebs geöffnet bleiben, um die kühle Nachtluft herein- und durchziehen zu lassen. Wichtig hierbei ist nur, dass aus Sicherheitsgründen ein besonderes Augenmerk auf das Erdgeschoss gelegt wird und dass Gewitterprognosen im Auge behalten werden“, so Trattnig. Dasselbe Prinzip gilt für UV-Schutzfolien und Außenrollos – auch diese dürfen nicht auf eigene Initiative hin beschafft oder angebracht werden: „Entsprechende Anliegen werden über die Schulleitungen eingebracht, vor Ort geprüft und in Abstimmung mit den Bezirken umgesetzt“, erklärt die MA-56-Leiterin.

Auch der Einsatz mobiler Klimageräte sowie Stand- und Deckenventilatoren ist nicht möglich. Die Behörde begründet dies mit sicherheits- und brandschutztechnischen Anforderungen: „Als MA 56 sind wir verpflichtet, sicherheits- und brandschutztechnische Anforderungen einzuhalten. Mobile Klimageräte etwa erzeugen eine zusätzliche Brandlast, können Fluchtwege einschränken, ihr Betrieb erfordert eine Abluftführung über geöffnete Fenster, was im laufenden Unterricht nicht umsetzbar ist, und sie verursachen einen Lärmpegel, der den Schulbetrieb beeinträchtigen kann.“ Auch privat mitgebrachte Geräte sind nicht erlaubt: „Fremdinventar – also Geräte, die nicht durch die Stadt beschafft und gewartet werden – kann zudem nicht ins offizielle Schulinventar aufgenommen werden, weil damit Haftungs- und Wartungspflichten verbunden sind, die rechtlich klar geregelt sein müssen“, betont Trattnig. Ausdrücklich erlaubt sind hingegen mobile Handventilatoren.

Langfristige Maßnahmen

Bei Schulneubauten setzt die Stadt Wien nach eigenen Angaben bereits seit Jahren auf außenliegende Beschattungssysteme, Begrünung sowie zeitgemäße Temperierungstechnologien wie Geothermie und Bauteilaktivierung. Auch im Zuge von Sanierungsarbeiten an bestehenden Schulgebäuden würden Hitzeschutzmaßnahmen realisiert, sofern dies technisch und aus Sicht des Bundesdenkmalamts möglich sei, so Trattnig: „Die Möglichkeiten zur Nachrüstung bestehender Gebäude sind jedoch oftmals durch bautechnische, finanzielle und ökologische Rahmenbedingungen begrenzt.“

Um die Bezirke finanziell zu entlasten, wurde im April beschlossen, Hitzeschutzmaßnahmen in die Mitfinanzierung durch das Schulsanierungspaket II aufzunehmen. „Dadurch können diese Maßnahmen im Bezirk zu 40 Prozent aus Mitteln des Zentralbudgets mitfinanziert werden“, erläutert Trattnig. „Organisatorische Maßnahmen können dabei schnell Entlastung schaffen. Viele Standorte nutzen daher vor allem jetzt nach Abschluss der Notenkonferenz die Möglichkeit, Tagesausflüge zu organisieren“, so Trattnig.

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KO KOSMO-Redaktion
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