Mit breiter Mehrheit beschließt der Bundestag eine zweijährige Blockade: Subsidiär Schutzberechtigte dürfen ihre Familien vorerst nicht nach Deutschland holen.
Der Bundestag hat mit deutlicher Mehrheit von 444 Ja-Stimmen gegen 135 Nein-Stimmen den Gesetzentwurf zur zweijährigen Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte (Personen mit eingeschränktem Schutzstatus) verabschiedet. Die vom Innenministerium unter Leitung von Alexander Dobrindt (CSU) eingebrachte Vorlage zielt speziell auf jene Geflüchtete ab, deren Asylantrag zwar keine Anerkennung fand, die jedoch aus humanitären Erwägungen vorübergehend in Deutschland bleiben dürfen – beispielsweise wegen akuter Kriegssituationen in ihren Herkunftsländern. Die neue Regelung unterbindet für diese Personengruppe den Nachzug von Familienangehörigen – Ehepartnern, Kindern oder Eltern – für einen Zeitraum von zwei Jahren.
⇢ Neue Verordnung in Kraft: Österreich stoppt Familiennachzug offiziell
Breite Unterstützung
Neben den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD hatte auch die AfD ihre Zustimmung zu dem Gesetzesvorhaben bereits im Vorfeld signalisiert.
Aus den Reihen der Opposition kam hingegen scharfe Kritik an dem parlamentarischen Beschluss.
Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen haben die Entscheidung des Bundestags deutlich kritisiert. Sie warnen vor gravierenden humanitären Folgen für die Betroffenen und betonen, dass die Trennung von Familien zu erheblichem seelischen Leid führt – insbesondere für Kinder und Jugendliche. Die Organisationen argumentieren zudem, dass die Maßnahme die Integration der Geflüchteten erheblich erschwert und verweisen auf internationale Verpflichtungen Deutschlands zum Schutz des Familienlebens.
⇢ Von 30 auf 8 Quartiere: Asylsystem schrumpft – ÖVP spricht von „Entlastung
Begründung der Bundesregierung
Die Bundesregierung rechtfertigt die Aussetzung mit der Überlastung der Aufnahme- und Integrationssysteme sowie dem Ziel, irreguläre Migration und Schlepperkriminalität einzudämmen. Für besondere Härtefälle sollen weiterhin Ausnahmen möglich bleiben. Für die Mehrheit der subsidiär Schutzberechtigten – vor allem aus Krisenstaaten wie Syrien, Afghanistan, Iran oder Somalia – bedeutet der Beschluss jedoch, dass sie ihre engsten Angehörigen vorerst nicht nach Deutschland holen können.