450 Millionen Euro könnten auf dem Spiel stehen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nimmt seit geraumer Zeit die Gesetzesgrundlagen der Corona-Hilfen unter die Lupe.
Die österreichische Zeitung „Der Standard“ brachte Licht ins Dunkel und berichtete über interne Dokumente des Finanzministeriums. Laut diesen Unterlagen sind für das Jahr 2024 noch 450 Millionen Euro an Zuschüssen der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) eingeplant. Das Finanzministerium hält sich bedeckt und hat bisher keinen Kommentar zu diesen Zahlen abgegeben.
Kontroverse um die COFAG
Die COFAG steht im Zentrum der Untersuchungen des VfGH. Besonders kritisch betrachtet der Gerichtshof die Tatsache, dass die COFAG nicht den Anweisungen des Finanzministers unterliegt. Zudem könnte der fehlende Rechtsanspruch auf Finanzhilfen gegen das Recht auf Eigentum, das Rechtsstaatsprinzip und den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Die Entscheidung des VfGH steht kurz bevor und könnte bereits in der nächsten oder übernächsten Woche fallen.
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Sollte der VfGH entscheiden, dass die Gesetzgebung der Corona-Hilfen angepasst werden muss, könnte dies zur Folge haben, dass die COFAG keine weiteren Zahlungen mehr leisten kann. Das Finanzministerium bereitet sich auf solch ein Szenario vor und plant, ein Konzept zu finalisieren, sobald das Urteil des VfGH vorliegt. Man versichert jedoch, dass alle noch offenen Fälle bearbeitet werden.