In einem Fall von schwerem Diebstahl im Pflegedienst wurde am Mittwoch in Graz eine 37-jährige Rumänin zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Frau, die als Pflegerin arbeitete, soll Wertsachen und Geld im Wert von rund 30.000 Euro entwendet haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Angeklagte war zwischen August und Dezember 2021 als Pflegerin einer betagten Frau im steirischen Kirchenviertel tätig. Ihr letzter Arbeitstag wurde jedoch zum Wendepunkt: sie entwendete Golddukaten, Goldbarren, Schmuck, Silbermünzen und Bargeld im Gesamtwert von rund 30.000 Euro. Ihr Motiv: die Bezahlung ihrer privaten Schulden in Höhe von rund 50.000 Euro.
Verkauf in Rumänien
Die gestohlenen Wertsachen verkaufte die Pflegerin in Rumänien für rund 9.000 Euro. Zusammen mit dem entwendeten Bargeld in Höhe von rund 2.000 Euro konnte sie so einen Teil ihrer Schulden begleichen. Vor Richterin Elisabeth Juschitz zeigte die 37-Jährige Reue: „Ich fühle mich schuldig“, gab sie an und brachte sogar 500 Euro als Schadenswiedergutmachung zur Verhandlung mit.
Mildernde Faktoren
Das Gericht wertete das Geständnis der Angeklagten und ihre bisherige Unbescholtenheit als mildernde Faktoren. Doch die Richterin betonte auch die Schwere der Tat: „Erschwerend sei allerdings die Werthöhe und die Ausnutzung ihrer Vertrauensposition“, erklärte sie. Ihr Verteidiger bat um ein mildes Urteil.
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Die 37-Jährige, die mittlerweile in Deutschland als 24-Stunden-Pflegekraft arbeitet, hat immer noch private Schulden in Höhe von rund 8.000 Euro. Die Richterin erließ ihr eine Geldstrafe und erklärte die durch den Verkauf der gestohlenen Wertsachen erzielten 11.000 Euro für verfallen. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, markiert es einen wichtigen Meilenstein in diesem bemerkenswerten Fall von Diebstahl im Pflegedienst.
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