Im Juni letzten Jahres ist bekannt geworden, dass eine Frau im Waldviertel ihren 14-jährigen Sohn in einer Hundebox eingesperrt und misshandelt zu haben soll. Doch nun richtet sich die Aufmerksamkeit auf zwei Sozialarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya. Die Staatsanwaltschaft Krems bestätigte, dass gegen die beiden Sozialarbeiter, die mit dem Fall betraut waren, ermittelt wird.

Zwei Sozialarbeiter werden in der Causa als Beschuldigte geführt. Weitere Einzelheiten zu den Vorwürfen oder dem Stand der Ermittlungen wurden seitens der Staatsanwaltschaft nicht mitgeteilt. Die umsichtige Untersuchung der Sachlage soll gewährleisten, dass alle Aspekte des Falles objektiv betrachtet und entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Die Staatsanwaltschaft Krems hält sich mit weiteren Angaben zurück. Die genauen Umstände der behördlichen Intervention muss noch geklärt werden.
Was ist passiert?
Die Mutter, eine Alleinerziehende, hatte ihren damals zwölfjährigen Sohn über Monate hinweg einer Tortur ausgesetzt. Sie fesselte und knebelte ihn, ließ ihn hungern und setzte ihn eisiger Kälte aus. Zudem sperrte sie ihn wiederholt für Stunden in eine Hundebox. Als das Kind schließlich ins Krankenhaus eingeliefert wurde, befand es sich in einem komatösen Zustand und wies eine Körpertemperatur von nur noch 27 Grad auf.
Vor Gericht gab die Mutter an, ihren Sohn, den sie als aggressiv und aufsässig beschrieb, zu einem braven Kind erziehen zu wollen. Eine Mordabsicht bestritt sie jedoch. Ihre Handlungen hatte sie in mehreren Videos festgehalten.
Hier findest du Hilfe
Falls du Personen kennst, die unter psychischen und/oder physischen Missbrauch leiden, zögere nicht um Hilfe zu bitten! Sprich noch heute mit jemandem!
TelefonSeelsorge – Notruf 142 – Erreichbar 24 Stunden
Rat auf Draht: Onlineberatung
Chatberatung Mo bis Fr, 18 – 20 Uhr
Rat auf Draht: 147
Sozialpsychiatrischer Notdienst: 01 / 310 87 79
Frauenhelpline: 0800 222 555
Sorgentelefon für Alle: 0800 / 20 14 40
Psychiatrische Soforthilfe: 01 / 313 30
Die 40-jährige Komplizin, eine ehemalige Freundin der Mutter, soll Anweisungen zur Misshandlung des Jungen gegeben haben. Sie wurde wegen fortgesetzter Gewaltausübung, Anstiftung und Beihilfe verurteilt.
In der Zwischenzeit lebt das Kind beim Vater. Die beiden Frauen wurden zudem dazu verurteilt, dem Jungen gemeinsam 80.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Ein Gutachter bescheinigte der Mutter eine „schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung“.
