Auch in diesem Jahr steht vielen Familien in Österreich wieder der Familienzuschuss von 60 Euro pro Kind monatlich zur Verfügung, insgesamt 720 Euro im Jahr 2024. Die Auszahlung erfolgt automatisch auf das Konto der Anspruchsberechtigten. Allerdings müssen viele Alleinerziehende darauf warten, bis sie die Auszahlung in diesem Jahr erhalten.

Seit Juli 2023 erhalten BezieherInnen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Ausgleichszulage oder Sozialhilfe sowie Alleinerziehende mit einem Einkommen von unter 2.000 Euro brutto monatlich 60 Euro extra pro Kind. Diese Auszahlung gilt bis Dezember 2024 und beträgt somit seit Juli des Vorjahres insgesamt 1.080 Euro. In der Regel wird sie nach zwei Monaten rückwirkend ausbezahlt.
Auszahlung des Familienzuschusses
Jedoch müssen nun viele Alleinerziehende bzw. Alleinverdienende länger auf die Auszahlung des Familienzuschusses für das Jahr 2024 warten. Im laufenden Jahr warten immerhin noch 720 Euro pro Kind auf alle Anspruchsberechtigten. Was jetzt getan werden kann, damit die Zahlung früher wieder aufs Konto kommt.
In den vergangenen Monaten gab es wiederholt lange Verzögerungen bei der Auszahlung. Dies war auf fehlende Erlasse des Sozialministeriums und erforderliche technische Änderungen zurückzuführen. Ein Beispiel dafür ist die spätere Auszahlung des Sozialhilfe-Zuschusses in Wien und der Steiermark im Vergleich zu anderen Bundesländern.
Bis zum Ende des Jahres 2023 erhielten auch erwachsene Bezieher von Sozialhilfe den monatlichen Zuschuss von 60 Euro – und zwar seit Juli. Insgesamt entsprach dies im vergangenen Jahr also 360 Euro.
In Österreich haben viele Alleinerziehende bzw. Alleinverdienende in diesem Jahr die Möglichkeit, einmalig von einer Entlastung von bis zu 750 Euro zu profitieren.
Verzögerung durch Arbeitnehmerveranlagung
Gemäß der Mitteilung der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) wird es nun für viele Alleinerziehende und Alleinverdienende zu Verzögerungen bei der Auszahlung des 60-Euro-Zuschusses pro Kind kommen. Dies liegt daran, dass die Auszahlung immer zwei Monate rückwirkend erfolgt. Somit bezieht sich die Auszahlung im März 2024 auf den Zeitraum von Januar 2024. Der Anspruch auf den Familienzuschuss für das Jahr 2024 hängt von der Überprüfung der Arbeitnehmerveranlagung sowie dem Anspruch auf den Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag sowie dem veranlagten Jahreseinkommen ab.
Anträge in Bearbeitung
Da diese Anträge noch in Bearbeitung sind, kann die Auszahlung erst nach der erfolgten Prüfung des Lohnsteuerausgleichs für das Vorjahr 2023 wieder aufgenommen werden. Somit müssen sich viele anspruchsberechtigte Alleinerziehende und Alleinverdiener noch etwas gedulden, bis sie die 60 Euro pro Monat und Kind wieder auf ihr Konto überwiesen bekommen.
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Es ist wichtig, seinen Steuerausgleich für das Jahr 2023 schnellstmöglich einzureichen, sofern das noch nicht geschehen ist. Dadurch kann die Bearbeitung beschleunigt und letztendlich auch die Zahlung des Kinderzuschusses wieder freigegeben werden.
Laut BHAG sind Bezieher von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Sozialhilfe von diesen Verzögerungen nicht betroffen, da diese Auszahlungen von anderen Stellen vorgenommen werden und nicht von der Arbeitnehmerveranlagung abhängen.