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BUNDESMINISTERIENGESETZ

Regierungsmitglieder können ihre Arbeit noch nicht beginnen

Regierungsmitglieder können ihre Arbeit noch nicht beginnen
Am 3. März 2025 wurde die neue Bundesregierung von Bundespräsident Alexander Van der Bellen (m.r.) in der Präsidentschaftskanzlei angelobt. FOTO: BKA/Andy Wenzel
2 Min. Lesezeit |

Am Freitag präsentiert der Nationalrat die Koalitionspläne und diskutiert wichtige Gesetzesbeschlüsse. Das Bundesministeriengesetz ist besonders dringlich, da die Minister aktuell nur Übergangsaufgaben wahrnehmen können.

Der Nationalrat bereitet sich darauf vor, am Freitag umfassende Informationen zu den Plänen der Koalition aus ÖVP, SPO und NEOS für die kommenden fünf Jahre zu erhalten. Im Mittelpunkt steht die erste Regierungserklärung von Bundeskanzler Christian Stocker, gefolgt von einer Debatte, bei der auch Minister zu Wort kommen. Ein zentrales Element der Tagesordnung sind wichtige Gesetzesbeschlüsse, darunter das neue Bundesministeriengesetz und ein gesetzliches Budgetprovisorium.

Dringlichkeit des Ministeriengesetzes

Besonders dringlich ist der Beschluss des Bundesministeriengesetzes, da die Ministerinnen und Minister aktuell nur die Aufgaben ihrer Vorgänger wahrnehmen. Die Neuaufteilung der Agenden zwischen den Koalitionspartnern ist zwar vereinbart, aber Sozialministerin Korinna Schumann kann in ihrem vorgesehenen Arbeitsbereich nicht tätig werden, da dieser noch dem Wirtschaftsministerium zugeordnet ist. Ähnliche Probleme bestehen in fast allen Ressorts. Erst mit Inkrafttreten des Gesetzes können die betroffenen Regierungsmitglieder ihren tatsächlichen Aufgaben entsprechend angelobt werden.

Budgetsanierungsmaßnahmen

Ein weiteres bedeutendes Thema ist das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz, das momentan ohne konkrete Inhalte als „Trägerrakete“ fungiert. Mögliche Sparmaßnahmen wie die Bankenabgabe und die Abschaffung der Bildungskarenz könnten in dieses Gesetz integriert werden. Einige Maßnahmen, wie das Ende der Mehrwertsteuerbefreiung bei Photovoltaikanlagen, könnten bereits jetzt beschlossen werden.

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Entscheidungen im Budgetausschuss

Obwohl die Sitzung am Freitag entscheidend ist, wird sich erst beim Budgetausschuss am kommenden Donnerstag klären, welche Vorhaben tatsächlich beschlossen werden. Das nächste reguläre Plenum ist für den 26. März angesetzt. Mit der Einführung eines gesetzlichen Budgetprovisoriums wird mehr Sicherheit für den fortlaufenden Geldfluss geschaffen, bis das geplante Doppelbudget beschlossen wird.

In der Sondersitzung sind keine Sonderaktionen vorgesehen. Weder aktuelle noch Fragestunden sind geplant, und gemäß dem Vorschlag der Klubdirektoren sind auch keine dringlichen Anfragen oder Anträge vorgesehen.

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KO KOSMO-Redaktion
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