Die Beschwerde eines Autofahrers nach einer Klimademonstration wurde abgelehnt. Das Wiener Verwaltungsgericht bestätigte die Strafe wegen verlangsamten Tempos, das zur 17-Kilometer-Staubildung beitrug.
Im Wiener Verwaltungsgericht scheiterte ein Autofahrer mit seiner Beschwerde gegen eine verhängte Strafe. Die Vizepräsidentin des Gerichts, Beatrix Hornschall, bestätigte die Ablehnung des Einspruchs durch den zuständigen Richter. Der Verkehrsteilnehmer war auffällig geworden, während sich auf der A23 ein Rückstau von 17 Kilometern bildete.
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Gründe für Ablehnung
In seiner Urteilsbegründung betonte der Richter, dass der Fahrzeugführer durch sein verlangsamtes Tempo und die Ablenkung durch eine Klimademonstration auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite maßgeblich zur Staubildung beigetragen habe. Das Gericht äußerte „keinerlei Zweifel am Fehlverhalten des Beschuldigten“ und stellte fest, dass der Fahrer „das Interesse der Verkehrssicherheit in nicht unerheblichem Maße“ beeinträchtigte.
Rechtliche Folgen
Die Gerichtssprecherin Hornschall erklärte weiterhin, dass der Betroffene eine schriftliche Ausfertigung der Entscheidung angefordert habe. Für eine weitere Anfechtung stehe ihm nur noch der Weg zum Verfassungsgerichtshof offen, da die festgesetzte Geldbuße für ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht die erforderliche Höhe erreiche.
Für eine weitere Anfechtung steht dem Autofahrer nur noch der Weg zum Verfassungsgerichtshof offen.